Frage geschrieben am 05.03.2010 21:26:59
kosmetische Akupunktur ohne Heilpraktiker Zulassung
Rechtsgebiet: Medizinrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1822Ich möchte mich als Ernährungsberaterin selbstständig machen,
da ich eine Ausbildung in traditioneller chinesischer Medizin gemacht habe, würde ich meinen Kunden gerne Akupunktur anbieten um zB
abzunehmen oder Heisshunger besser zu kontrollieren.
Ist das möglich ohne eine Zulassung zum Heilpraktiker?
Ich würde keine medizinischen Diagnosen stellen,
die Akupunktur würde nur auf ästhetische, kosmetische Effekte zielen.
Vielen Dank,
A.Paulsen
Antwort geschrieben am 06.03.2010 08:05:27 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
Bolkerstr.69, 40213 Düsseldorf, Tel: 0211/133981, Fax: 0211/324021
Eherecht, Mietrecht, Sozialrecht, Medizinrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 342
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ich bedanke mich für die eingestellte Frage, welche ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:
Wer Heilkunde ausüben will, ohne Arzt zu sein, bedarf hierfür einer Erlaubnis, § 1 Abs.1 S.1 Heilpraktikergesetz. Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, § 1 Abs.2 HeilprG. Obgleich Sie die Akupunktur lediglich zur Gewichtsreduktion durchführen wollen, handelt es sich um eine Heilbehandlung. Gerade Übergewicht liegt oftmals eine Erkrankung zugrunde, welche hierdurch möglicherweise behandelt werden würde. Andernfalls wären Sie hierfür beweispflichtig. Dies ist problematisch, da Sie keine Diagnose stellen möchten bzw. können.
Ich kann Ihnen von der Durchführung der Akupunktur daher ohne Zulassung nur abraten, zumal eine Zuwiderhandlung mit Freiheitsstrafe bis zu einem oder mit Geldstrafe sanktioniert wird.
Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
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