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Frage geschrieben am 25.10.2010 12:54:02

kontopfändung

Rechtsgebiet: Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1231
guten tag ,heute wurde das konto meinen mannes gepfändet.ich hatte aufgrund einer zahnarztrechnung mit einem anwaltsbüro eine ratenzahlung vereinbart dieauch bis zum 30.08.2010 regelmässig per dauerauftrag bezahlt habe,dachte wäre damit fertig habe auch bis heute keine weitere mahnung erhalten.bin auch gewilligt den restbetrag natürlich zu bezahlen.vor allen gehört mir gar nicht das gepfändete konto habe ein eigenes.kann ich die pfändung noch stoppen?


Antwort geschrieben am 25.10.2010 13:10:59
Rechtsanwalt Thomas Bohle
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Sehr geehrte Rastuchende,


hier sollte Ihr Ehemann als kontoinhaber sofort beim Amtsgericht vorstellig werden und dort die Aufhebung des Pfändungs- und Überweisungsbschlusses beantragen, da offensichtlich in ein schuldnerfremdes Konto gepfändet worden ist.


Die kontoführende Bank ist an den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gebunden, muss also diesen beachten, so dass nicht etwas die Bank, sondern allein das Amtsgericht zuständig ist.


Vorab können Sie natürlich versuchen, mit den Rechtsanwälten der Gegenseite zu sprechen; sollten diese dann gegenüber der Bank schriftlich erklären, dass die Pfändung gegenstandslos ist, müsste die Bank dieses dann ebenfalls beachten.

Nur, dazu bedarf es eben eines Nachweises der Gläubigeranwälte: wollen diese den Nachweis nicht erbringen, sollte - die beschrieben - beim Amtsgericht gegen die Kontopfändung seitens Ihres Mannes vorgegangen werden, da er - sofern er nicht auf dem Vollstreckungstitel namentlich aufgeführt ist - nicht etwa mithaftet.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


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