kindergeldrückforderung
09.12.2010 15:13 |
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Ich habe für meinen Sohn nach dem normalen Schulbesuch 10 Jahre (18)weiter k-geld beantragt für bql das KG wurde für 1 Jahr weiterbewilligt(geforderter Nachweis Schulanmeldung) kurz vor Ablauf des BWjahres bekam ich ein Schreiben wegen weiterverlängerung (hab ich nicht weiter verlängert) schickte bzw.faxte lediglich das Schreiben mit der Abmeldung seitens der Schule .Bis 2.2010 hörte ich von der Kasse nix ,dann hatte ich eine Rückzahlungsauforderung im Briefkasten fragte bei der Kasse nach wegen Echheit nach erhielt keine Antwort dann noch 2x erst nach Ablauf der 1 monatigen Wiederspruchsfrist erhielt ich eine Antwort und auf Nachfrage einen Bescheid über die Rückforderung.Auf Nachfrage warum da sich ja alle relevanten Unterlagen eingereicht und der Kasse für die Bewilligung 08-juni 09 vorlagen versteh ich die Rückforderung nicht und führe seit dem einen regen Schriftwechsel mit der Kasse der teilweise sehr einseitig ist(keine Antw.von der Kasse ).Vor kurzem erhielt ich ein Schreiben ,wo ich aufgefordert werde die damals eingereichten Unterlagen nochmal
neu zubeschaffen und einzureichen da angeblich die damals eingereichten gefaxten Unterlagen unleserlich bzw einen anderen Zeitraum beträfen bzw nicht genügen.Da ich aber alle Unterlagen zu der K-kasse
gefaxt habe und somit es ja meine Nachweise mit Datum Uhrzeit und Inhalt sind und man sie auch eindeutig dem Zeitraum zuzuorden kann weiss ich nicht was ich tun soll und muss ich jetzt neue Unterlagen einholen ?Danke für Ihre Hilfe









