kindergeld und elterngeld
01.02.2011 02:31 |
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Sozialrecht
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Rechtsanwalt LL.M. (UOW, Australien) Kevin Winkler
Aufgrund meiner Schwangerschaft musste ich mich von der Uni beurlauben lassen. Da mir waehrend der Beurlaubung kein Bafoeg gezahlt wird (und auch weil meine Mutter-die 1977 auswanderte- und die Familie meines Mannes in Portugal leben, sind wir (familie mit 2 kindern) fuer das Urlaubssemester nach Portugal. Unsere Wohnung in Deutschland haben wir aufgegeben muessen -weil wir sowieso umziehen wollten und weil keine Bafoeg mehr gezahlt wurde- und haben uns daher auch abmelden muessen. Also habe ich momentan keinen Wohnsitz in Deutschland. Unser neuer Sohn ist im Oktober-mit Einverstandnis meiner deutschen Krankenversicherung- in Portugal geboren und ich habe Elterngeld und Kindergeld beantragt. Das Elterngeld wurde aufgrund der Wohnsitzfrage abgelehnt. Und auch das Kindergeld wurde eingestellt und eine Rueckforderung von Sep.2010 bis Dez 2010 verlangt.
Ich bin in Portugal weder gemeldet noch einkommenssteuerpflichtig noch sonstiges. Fuer mich ist es eine reine Urlaubszeit, von Sep.2010 bis Maerz 2011.
So.
Im Gesetz steht: Anspruch hat wer seinen Wohnsitz oder seinen gewoehnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Nach Paragraf 9 Abgabenordnung (AO) "hat jemand den gewöhnlichen Aufenthalt dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt."
Ich bin der Meinung, dass mein gewohnlicher Aufenthalt allemal in Deutschland ist. Ich bin an der Uni matrikuliert, ich zahle meine Semestergebuehren, ich zahle eine deutsche Krankenversicherung und habe mein Leben in Deutschland, Freunde und Freunde meiner Kinder...
Was bedeutet "gewoehnlicher Aufenthalt"? Bin ich durch Bafoeg einkommenssteuerpflichtig? Hat die Kindergeld und Elterngeldstelle recht?
Vielen Dank!
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