Frage geschrieben am 23.02.2010 09:22:24
keine krankenversicherung
Rechtsgebiet: Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3443was soll ich tun?? ich brauche jetzt dringend eine,wie soll ich verfahren??
Antwort geschrieben am 23.02.2010 10:18:09 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Silke Jacobi
Ehlentruper Weg 55, 33604 Bielefeld, Tel: 05 21 / 9 61 58 04, Fax: 03212 / 200 40 41
Zivilrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht
Bewertungen: 148
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten mchte.
Ich gehe davon aus, dass Sie bislang über den Ehepartner in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert waren und diese Familienversicherung jetzt durch die Scheidung beendet wurde. Sofern Sie bislang in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren, gibt es grundsätzlich folgende Möglichkeiten der Weiterversicherung:
1. Sie sind selbst gesetzlich krankenversicherungspflichtig gem. § 5 SGB V.
Dies ist z. B. dann der Fall, wenn Sie jetzt selbst eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen oder aufgenommen haben, wenn Sie Sozialleistungen wie ALG I oder ALG II beziehen oder wenn sonst kein anderer Krankenversicherungsschutz möglich ist.
2. Sie lassen sich freiwiliig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.
Nach § 9 Abs. 2 SGB V ist die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse möglich, wenn die Familienversicherung beendet wird. Dieser Fall könnte auf Sie zutreffen.
In allen Fällen - also sowohl bei der Pflichtversicherung als auch bei der freiwilligen Versicherung - müssen Sie Ihren Beitritt bei der zuständigen Krankenkasse erklären. Dafür gibt es entsprechende Formulare, die Sie ggf. zusammen mit einem Sachbearbeiter bei der Krankenkasse ausfüllen können. Mit der Beginn der Mitgliedschaft sind Sie dann wieder krankenversichert.
Am Besten lassen Sie sich bei der Krankenkasse, bei der Sie familienversichert waren, über die Fortsetzung Ihrer Krankenversicherung beraten. Dort kennt man den bisherigen Versicherungsverlauf und kann Ihnen dann genau sagen, welche Art der Weiterversicherung für Sie in Frage kommt. So wird am schnellsten die eigene Krankenversicherung möglich sein.
Sofern Sie bisher privat krankenversichert waren und die Voraussetzungen für eine gesetzliche Versicherungspflicht nicht vorliegen, sollten Sie sich ggf. bei der bisherigen Privatversicherung beraten lassen, welche Möglichkeiten der Weiterversicherung für Sie bestehen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort erst einmal weiterhelfen und wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Jacobi
Rechtsanwältin
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