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Frage geschrieben am 19.08.2009 09:40:39

keine Prot-freigabe trotz "nicht existierenden vertrag"

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1839
Ich habe Ende 2007 einen Festnetzt/DSL-Vertrag bei Vodafone abgeschlossen. Aufgrund meiner Mindestvertragslaufzeit bei der Telekom wurde mir der Anschalttermin als der 16.06.2009 mitgeteilt. Darauf hin habe ich den Vertrag mit Vodafone widerrufen(schriftlich im Shop geschrieben, abgegeben, die direkt zur Zentrale gefaxt, Faxkopie und Bestätigung(aber nicht per Post)). Kündigung damit gelaufen? Keine Post mehr von Vodafone.......

16.06.2009 - Anschluss wurde auf Vodafone umgestellt!!!
Im Shop wurde sofort meine Kündigung bestätigt und anerkannt.
Es sollte eine schnelle Freigabe und Abwicklung des nicht existierenden Vetrags zustande kommen(3 Wochen Bearbeitungsfrist)
Nun sind 8 Wochen rum!!
Die Telekom bekommt den Port nicht von Vodafone freigeschaltet.

Nun die Frage nach Schadensersatz:
1.Ein widerrufener Vetrag wurde gestartet, anscheinend nur um die Prämie der Bundesnetzagentur oder sonst wem(120€ pro Monopolwechsel) für Vodafone zu kassieren
2. Habe alle Vorteile meines alten Call-und Surf Comfort Plus Anschlusses verloren(kostenloses WLAN an Hotspots, 5 Euro pro Monat Rabatt auf mein IPhone)
3.Habe nur 2000er statt 16000er Leitung, was mich unendlich aufregt!
4.Rufnummern sind weggefallen(statt 3 nur eine!)-ist mir zwar egal-nutze ich nie, aber ist eine einschränkung
5.Die Möglichkeit auf eine vergünstigte Vertragsverlängerung bei der T-Com ist auch weg, da ich einen neuen Anschluss/Vertrag abschließen musste
6.Der Port wird nicht freigeschaltet, damit ich Wechseln kann!

Ps: ich zahle zurzeit nichts, da die ersten 3 Monate bei Vodafone auch kostenlos sind, aber es geht um die Sache selbst!


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 19.8.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Frage darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:

Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung bestand zum Zeitpunkt der Umstellung des Anschlusses kein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Vodafone, da Sie diesen bereits Ende 2007 wirksam widerrufen hatten.

Vodafone hat somit mit der Umstellung des Anschlusses gegen Ihren Willen ein Geschäft für Sie besorgt ohne dafür beauftragt worden zu sein und hat Ihnen mE. dementsprechend gemäß § 678 BGB den entstandenen Schaden zu ersetzen.

Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass ein entsprechender Schaden Ihrerseits auch der Höhe nach beziffert werden müsste.

Dies wird zumindest hinsichtlich der derzeit weggefallenen Telefonnummern sicherlich schwierig werden.

Darüber hinaus haben Sie natürlich gegen Vodafone einen Unterlassungsanspruch, den Sie zur Not anwaltlich geltend machen sollten.

Zusammenfassend möchte ich Ihnen daher empfehlen, Vodafone nochmals schriftlich eine kurze Frist zur Freigabe des Anschlusses zu setzen und Ihre Ansprüche auf Schadensersatz gleichzeitig dem Grunde nach geltend zu machen.

Verläuft auch diese Frist wieder im Sande sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Hierbei möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Sie können natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.

Für eine über diese Erstberatung hinausgehende Interessenvertretung steht Ihnen meine Kanzlei selbstverständlich ebenfalls gerne zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Vogt
Rechtsanwalt

Payerstrasse 82
72764 Reutlingen
Tel.: 07121 128221
Fax: 07121 128223

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