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Frage geschrieben am 18.03.2011 16:56:44

keine Mietzahlungen

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1058
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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ich habe 1999 einen Mietvertrag unterschrieben.
Seit 5 Jahren hat mir der Vermieter nun die Miete erlassen, da ich finanzielle Schwierigkeiten hatte. Seit 5 Jahren wohne ich also mietfrei, zahle nur die Nebenkosten, eine schriftliche Vereinbarung hierüber gibt es nicht.

Meine Frage: Kann der Vermieter irgendwann einmal die Miete, die ja im Mietvertrag schriftlich vereinbart wurde, nachfordern? Eigentlich steht sie ihm ja zu. Ich bin etwas verunsichtert, weil der alte Herr wird allmählich etwas unbequem, nicht zu mir, aber zu anderen Mietern.


Antwort geschrieben am 18.03.2011 17:41:12
Rechtsanwalt Sebastian F. A. Belgardt
Großholthauser Straße 124, 44227 Dortmund, Tel: 0231. 580 94 95, Fax: 0231. 580 94 96
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Sehr geehrte Ratsuchende,

die Zahlung der Miete für die vergangenen 5 Jahre kann der Vermieter nicht mehr fordern.

1.
Der Vermieter hat Ihnen die Zahlung der Miete erlassen. Dies bedeutet einen rechtsverbindlichen Verzicht auf die spätere Nachforderung.

2.
Im Übrigen wäre ein Anspruch auf die Nachzahlung der Miete wohl auch verwirkt.
Eine sog. Verwirkung kommt dann in Betracht, wenn der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend macht, obwohl er dazu in der Lage wäre, und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht mehr geltend machen werde (OLG Düsseldorf: Entscheidung vom 30.03.2003 - 10 U 18/02).

3.
Etwas anderes könnte höchstens dann gelten, wenn der Vermieter immer wieder ausdrücklich deutlich gemacht hätte, dass die Zahlungen nur gestundet seien und diese sich ansammeln (aber selbst dann wären sie z.T. verjährt).

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen.

Abschließend bitte ich Sie, folgendes zu bedenken: Diese Plattform kann und will eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Zu einer umfassenden persönlichen Beratung gehört, dass Mandant und Rechtsanwalt gemeinsam alle relevanten Informationen erarbeiten. Das kann diese Plattform nicht leisten. Hier soll nur eine erste Einschätzung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gegeben werden. Es kann sich sogar eine ganz andere rechtliche Beurteilung ergeben, wenn Informationen hinzugefügt oder weggelassen werden.


Mit besten Grüßen
Sebastian Belgardt


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