keine Anerkennung als "Firmenfahrzeug" wenn keine Nutzung erfolgt?
25.09.2011 16:56 |
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Steuerrecht
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Rechtsanwalt Dipl.-Finanzwirt Reinhard Schweizer
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Ich habe vor einigen Jahren einen PKW gekauft und diesen ins Betriebsvermögen einfließen lassen und abgeschrieben. Das Fahrzeug wurde jedoch nicht genutzt, es wurden keinerlei Betriebskosten, Steuern oder Reparaturen als Betriebsausgaben geltend gemacht. Das Finanzamt stellt mich jetzt vor die Entscheidung: entweder, ich akzeptiere, daß ich trotzdem nach der 1%-Regelung Privatentnehme versteuern muß, oder das Fahrzeug wird aus dem Betriebsvermögen herausgenommen und ich muß sowohl die Abschreibung nachversteuern als auch die erhaltene Mehrwersteuer zurückgeben.
Nun kommt mir in den Sinn, daß Firmen Immobilien kaufen, ohne diese zu nutzen, nur um die Wertverluste abschreiben zu können. Kein Finanzamt würde auf die Idee kommen, die erstattete Mehrwertsteuer deswegen zurückzufordern, nur weil keine Nutzung erfolgte.
Wie verhält es sich mit dem Auto? Es wurde wohlgemerkt von meiner Frau als Zweitwagen bewegt, sämtliche Kosten dafür hat sie aber selbst getragen und es sind keine Aufwendungen für den Betrieb entstanden - mit Ausnahme der Abschreibung.
Trifft nicht Ihr Problem?
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