Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 23.01.2012 12:51:21

kein schriftliches Vorkaufsrecht bei Veräußerung von GmbH Anteilen

Rechtsgebiet: Gesellschaftsrecht | Einsatz: € 70,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 399
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 154 weitere Antworten zum Thema GmbH.
Vor 3 Jahren habe ich mit einem guten Freund eine GmbH & Co KG zu jeweilis gleichen teilen gegründet. Er war bzw. ist immer noch als Geschäftsführer eingetragen.

Nach 1 Jahr gab es differenzen und wir haben mündlich besprochen, dass meine Anteile an eine gute Bekannte verkauft werden, die schon in der Firma als Angestellte arbeitet. Mir wurde, nachdem ich den Wunsch geäußert habe, meine Anteile zu verkaufen und mit der Firma nichts mehr zu tun haben zu wollen, eine Gesellschafterbeschluß der anderen beiden vorgelegt den ich zu unterschreiben hatte.
In diesem wurde das weitere vorgehen, von allen drei Parteien unterschrieben, auch vom Geschäftsführer.

Dort wird u.a. auch geregelt, dass die Bekannte meine Anteile übernimmt.
Wir sind danach zum Notariat und haben den Verkauf der Anteile durchgeführt. Danach hatte ich mit der Firma nichts mehr zu tun. Weder habe ich Gewinn oder sonstiges erhalten.

Letzte Woche habe ich nun Post vom Anwalt des Geschäftführers bekommen, dass dieser um sein Vorkaufsrecht gebracht wurde und nun Einsicht in die Kaufverträge möchte.

Anscheinend haben die aktuellen Gesellschafter Streit und dies schwappt nun auch auf mich über.

Ich würde gerne wissen, inwiefern mich die Vergangenheit einholen kann, wenn hier tatsächlich Fehler gemacht wurden. Und mit was für Konsequenzen ich rechnen muss in Bezug auch Haftung und Steuer.

Am meisten stört mich, dass wir damals alle 3 dem vorgehen zugestimmt hatten und auch dies vor der Notarin ausgesagt hatten, aber blöderweise nichts schriftliches ausser dem Gesellschafterbeschluß haben.

Der GmbH Vertrag hat keine speziellen Klauseln und sollte dem Standard entsprechen.


Antwort geschrieben am 23.01.2012 14:43:05
Rechtsanwältin Isabelle Wachter
Taunustr. 10, 63067 Offenbach, Tel: 06985003383, Fax: 032128500333
Miet und Pachtrecht, Ausländerrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht
Bewertungen: 103
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrte(r) Fragesteller (in),

ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworten möchte:

Ich gehe davon aus, dass Sie zum einen Ihre Geschäftsanteile an der GmbH an die neue Gesellschafterin abgetreten haben und das entsprechende beim Notar beurkundet wurde, Sie ferner auch als Kommanditist aus der KG ausgeschieden sind.

Die Abtretung von GmbH Geschäftsanteilen wird nach § 15 Abs. 3 GmbH durch notariellen Vertrag vollzogen.

Eine Änderung der Gesellschafter bedeutet immer auch eine Änderung des Gesellschaftsvertrages, da nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG im Gesellschaftsvertrag mitgeteilt werden muss, welcher Gesellschafter wie viele Geschäftsanteile hält.

Die Änderung des Gesellschaftsvertrages ist zur Eintragung in dass Handelsregister anzumelden.

Wenn die Änderung der Gesellschafterliste im Handesregister eingetragen wurde, dann sind Sie aus der GmbH & Co. KG ausgeschieden und haben mit der Firma nichts mehr zu tun.

Es gibt keine Nachhaftung für ausgeschiedene Gesellschafter einer GmbH, ebensowenig wie für aus einer KG ausgeschiedene Kommanditisten.

Die Verpflichtung eines Gesellschafters/ Kommanditisten beschränkt sich auf die Leistung seiner im Gesellschaftsvertrag festgelegten Einlage.

Sollte es eine Vereinbarung mit dem Geschäftsführer und Mitgesellschafter bezüglich eines Vorkaufsrechts an den Geschäftsanteilen gegeben haben, so müsste eine solche Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag begründet sein, oder aber Sie müssten eine (ebenfalls notarielle) Vereinbarung hierüber mit dem Geschäftsführer/ Mitgesellschafter hierüber getroffen haben, § 15 Abs. 4 GmbHG.

Fehlt es an solchen Vereinbarungen, dann sehe ich keine Grundlage für die Forderungen des Geschäftsführers, die dieser nun an Sie stellt.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben zu haben. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie mich gerne über die kostenlose Nachfragefunktion.

Gerne steht Ihnen meine Kanzlei auch zur weiteren Vertretung Ihrer Interessen zur Verfügung.

Isabelle Wachter
(Rechtsanwältin)

Taunusstrasse 10
63067 Offenbach am Main
Tel.:(069) 85003383
Fax: (069)83003543
E-Mail:Isabellewachter@web.de
Mobil: (0177) 606 3278

Taunusstrasse 10
63067 Offenbach a.M.
Tel: (069) 85003383
Fax: (069) 83003543

Zweigstelle Wiesbaden

Weidenbornstrasse 8 a (direkt hinter dem Justizzentrum)
65189 Wiesbaden
Tel.:(0611) 24044158
Fax: (03212) 8500333


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

kein schriftliches Vorkaufsrecht bei Veräußerung von GmbH Anteilen | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2012-01-23
Wurden Ihre Fragen beantwortet?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?


So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Gesellschaftsrecht letzten Monat:

13
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97916
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
schriftliches   Vorkaufsrecht   Veräußerung   GmbH   Anteilen