Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 13.04.2011 22:44:27

kein Mietvertrag; Sohn wohnt in meinem Haus; Eigentümer zur Hälfte mit Exfrau

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1064
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 11 weitere Antworten zum Thema Eigentümer.
Bin mit meiner Exfrau zur Hälfte Eigentümer eines Hauses. Exfrau wohnte dort bis Mitte 2010, bei Auszug blieb Sohn 23 Jahre dort wohnen, trotzdem ich mein Einverständnis ganz deutlich versagte.
Es gibt keinen Mietvertrag. Es zogen noch drei andere junge Männer mit ein, alle ohne Mietverträge. Auch diesen hatte ich vorab gesagt, dass ich nicht einverstanden bin.
Meine Exfrau gab dem Sohn und den anderen ihr Einverständnis.
Hat der Sohn ein Recht (Gewohnheitsrecht), dort wohnen zu bleiben, haben die anderen ein Wohnrecht? Gibt es Grundsatzurteile - BGH?


Antwort geschrieben am 14.04.2011 02:07:54
Rechtsanwalt Matthias Juhre
Langenbeckstraße 32, 45130 Essen, Tel: 0201 / 49 55 834, Fax: 0201 / 49 55 835
Nachbarschaftsrecht, Reiserecht, Miet und Pachtrecht, Baurecht, Zivilrecht
Bewertungen: 335
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Fragesteller,

Für gemeinsames Eigentum sind die Regeln über die Gemeinschaft anwendbar. Die Verwaltung steht demnach den Miteigentümern grundsätzlich nur gemeinsam zu. Sie müssen sich also über die Frage der Vermietung oder kostenfreien Überlassung einvernehmlich verständigen.

Wenn das nicht möglich ist, gilt folgendes: Jeder Teilhaber kann eine dem Interesse aller Teilhaber nach billigem Ermessen entsprechende Verwaltung und Benutzung verlangen (§ 745 Abs. 2 BGB).

Billigem Ermessen entspricht es nicht, dass Sie das Haus kostenfrei Dritten zu überlassen hätten. Sie können also von Ihrer Ex verlangen, dass das Haus nur gegen ortsüblichen Mietzins überlassen wird.

Fordern Sie zunächst die Bewohner auf, einen Mietvertrag zu schließen oder anderenfalls das Haus zu räumen. Sollte Ihre Ex dieser Vorgehensweise nicht zustimmen, muss Klage auf Zustimmung erhoben werden.

Dulden müssen Sie den jetzigen Zustand also jedenfalls nicht. Die Bewohner haben kein Wohnrecht nur durch Zustimmung eines der Miteigentümer erwerben können.


Mit freundlichen Grüßen

M. Juhre
Rechtsanwalt

Hinweis: Bei der gegebenen Antwort handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung. Eine weitergehende Beurteilung setzt genauere Kenntnis der Umstände sowie Einblick in sämtliche relevanten Unterlagen voraus, was nur im Rahmen einer Mandatserteilung erfolgen kann.

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97916
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Mietvertrag;   Sohn   wohnt   Haus;   Eigentümer   Hälfte   Exfrau