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Frage geschrieben am 04.05.2011 12:12:43

kann mir das Jugendamt mein Kind weg nehem ???

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2037
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe einen 5 Monate alten Sohn, und lebe mit dem Vater also mein Partner zusammen. wir hatten in der vergangenheit ein paar probleme bevor unser kind zur welt kam.Er hatte michmal geschlagen und ich hatte ihn darauf hin angezeigt und war im Frauenhaus ... naja ich bin zurück zu meinem partner und bin Schwanger geworden...
Kurz nach seiner Geburt schaltete sich das jugendamt ein unter einem falschen vorwand sie kämen nur um zu sehen ob alles funktioniert mit dem kind, da ich selber in einer Jugendhilfe Einrichtung gewesen bin. das Jugendamt war zufrieden und ich habe Ihnen erlaubt mit meiner Hebamme sprechen zu dürfen was er arauf hin tat und sie bestätigen konnte das es keinerlei probleme gab!
nach kurzer zeit hatten mein partner und ich wieder Streit aber ohne Gewalt war für mich ein bisschen zu viel streit deswegen bin ich wieder in s Frauenhaus da ich keinerlei andere möglichkeiten habe wo hin zu gehen um ruhe zu haben naja nach kurzer zeit bin ich wieder zurück und ein paar wochen später hat sich der vorfall wiederhohlt das wir gestritten haben und ich wieder gegangen bin mit meinem Kind! ich sehe ein das das nicht immer klug war gleich zu gehen und wieder zu kommen aber ich bin der meinung die Hoffnung stirbt zuletzt!
das Jugendamt wurde automatisch jedesmal darüber informiert und und hatten sich dann wieder bei mir gemeldet ich habe immer bestätigen können das es unserem kleinen gut geht wir nur ein paar probleme haben als paar!!habe denen auch erzählt das wir bereit sind eine paartherapie zu machen ....
naja und mittlerweile sagt er er hätte wieder eine information erhalten ich weiß noch nicht was aber er möchte nochmal kommen usw... ich habe sehr große angst das dass Jugendamt aus falschen angaben kommt und mir meinen sohn weg nimmt nur weil wir ein paar probleme in der beziehung hatten !!!können die das ? wir sin bereit auf alles was die wollen einzugehen und mitzumachen solange das nicht passiert das sie mein kind weg nehmen.
was kann ich tun bitte um rat
mit freundlichen Grüßen


Antwort geschrieben am 04.05.2011 13:06:07
Rechtsanwältin Wibke Türk
HInter der Twiete 28, 22851 Norderstedt, Tel: 040-63649737, Fax: 040-41186797
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Sehr geehrte Ratsuchende!

Vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich aufgrund der von Ihnen mitgeteilten Informationen und unter Berücksichtigung des Mindesteinsatzes in der gebotenen Kürze wie folgt beantworten möchte.

Zunächst sollte der Besuch des Jugendamtes abgewartet werden, um genaueres über den GRund des Besuches zu erfahren.
Eine Inobhutnahme des Kindes, also Herausnahme aus der Familie und etwaige Unterbringung in Pflegefamilie, o.ä. wäre eine mögliche Konsequenz, wenn das Jugendamt im Falle Ihres Kindes eine Gefährdung des Kindeswohls annimmt.
Anhand der hier von Ihnen gemachten Angaben kann eine solche Gefährdungslage aber nicht abschließend bewertet werden.

Auch möglich wäre es, dass das Jugendamt mit Ihnen zusammenarbeiten möchte, etwa durch Installierung einer Familienhilfe, o.ä., welche Sie unterstützen könnte.

Letztlich wird das Jugendamt die Frage prüfen, ob aufgrund etwaiger häuslicher Gewalt eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.

Rechtsanwältin
Wibke Türk
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 04.05.2011 13:29:51

Vielen Dank für Ihre Antwort

besteht denn die möglichkeit das die gleich beim nächsten besuch mein Kind mitnehmen? oder sind die verpflichtet dazu erstmal eine Familienhilfe o.ä. zu stellen?? Irgendwie müssen die es doch erstmal selber vor augen haben ob das wohl meines Kindes gefährdet ist oder?
meinem kleinen geht es super er entwickelt sich prima, er wird ordentlich gepflegt und wird nicht geschlagen ... und meine beschäftigung besteht nur noch aus ihm also wird auch keineswegs vernachlässigt!
damit rechnen zu müssen das Sie ihn mitnehmen beim nächsten besuch ohne überhaupt gesehen zu haben wie wir mit unserem Kind umgehen das wäre doch icht fair?!
wie soll ich handeln wenn die kommen und sie sachlage schon abschließend bewertet haben ???
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 04.05.2011 14:25:28

Sehr geehrte Ratsuchende!
Ihre Nachfrage beantworte ich wie folgt.
Grds. besteht für das Jugendamt sicherlich die Möglichkeit, das Kind direkt mitzunehmen, sofern es von einer Gefährdung des Kindeswohls ausgeht.
Allerdings kündigt sich das Jugendamt in solchen Fällen vorher nur in seltenen Fällen vorher an. Sofern das Jugendamt tatsächlich hinreichende Hinweise über eine Gefährdung des Kindeswohls hat., steht es zumeist unangekündigt, spontan vor der Tür.

Da sich das Jugendamt hier angekündigt hat und auch gewisse Zeit bis zum Termin verstreichen läßt, ist davon auszugehen, dass das Jugendamt hier nur nach dem Kind schauen möchte, nicht jedoch eine Inobhutnahme anstrebt.
Sollte das Jugendamt tatsächlich wider Erwarten anders handeln, so sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt vor Ort wenden.
Dieser könnte dann in Ihrem Sinne tätig werden.

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

kann mir das Jugendamt mein Kind weg nehem ??? | Gesamtbewertung: 3.8/5 | Datum: 2011-05-04
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