untenstehend noch ein teil einer mail:
Gernot wird das Forum schließen und euch die Datenbanken im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Verfügung stellen, als Ansprechpartner dazu wird es nur den Ersten Vorstand geben, da er die einzige Person die den Verein im Moment nach außen vertritt.
Antwort geschrieben am 04.11.2010 16:13:35 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Jan Wilking
Tirpitzstr.21, 26122 Oldenburg, Tel: 0441-7779786, Fax: 0441-7779346
Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Urheberrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 299
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gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Wenn Sie mit dem Vereinsmitglied keine Vereinbarung über die Bereitstellung des Forums über dessen Server getroffen haben, kann es diesem grundsätzlich auch nicht untersagt werden, die Seite jederzeit wieder vom Netz zu nehmen. Etwas anderes könnte sich dann lediglich aus der Vereinssatzung/Gebot zur Rücksichtnahme gegenüber dem Verein ergeben. Allerdings dürfte sich auch hieraus lediglich die Verpflichtung ableiten lassen, die Seite nicht ohne Vorwarnung zu löschen, sondern eine angemessene Reaktionszeit zum Umzug einzuräumen. Dies scheint das Mitglied aber getan zu haben (Umzug bis 15.11.).
Streng genommen können Sie nicht einmal die Herausgabe der Daten verlangen, da geistiges Eigentum einem Herausgabeanspruch nicht zugänglich ist. Selbst wenn der Verein die entsprechenden Nutzungsrechte an dem Forum besitzt, können Sie dem Mitglied lediglich die weitere Nutzung untersagen.
Falls die Domain selbst auch auf das abtrünnige Mitglied registriert ist, kommt zudem eine Übertragung auf den Verein in Betracht, wenn der Domainname kennzeichenrechtlich mit dem Namen des Vereins kollidiert.
Da es sich bei der Bereitstellung des Servers wohl um ein Gefälligkeitsverhältnis handeln dürfte, sind weitergehende Ansprüche leider nicht ersichtlich.
Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Jan Wilking
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