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Frage geschrieben am 05.05.2010 21:00:28

kann jeder der Hauptmieter einem Untermieter kündigen?

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1518
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 53 weitere Antworten zum Thema Untermieter.
Folgende Situation:
Wir sind zwei Hauptmieter in einer 2-Raum Wohnung.
Der andere Hauptmieter ist für 1 Jahr nicht da und hat sein (leeres) Zimmer untervermietet. Befristet für ein Jahr ist das von der Hausverwaltung genehmigt.
Der Untermietvertrag besteht zwischen dem anderen Hauptmieter und dem Untermieter. Ich komme mit dem Untermieter nicht zurecht und würde seinen Untermietvertrag gerne Kündigen. Habe ich als Hauptmieter das Recht dazu, wenn ich wirtschaftlich in der Lage bin die Miete der gesamten Wohnung alleine zu tragen, auch wenn der andere Hauptmieter dagegen ist weil er mit dem Untermieter befreundet ist?
Oder: muss ich warten bis die für eine Untervermietung genehmigte Frist abgelaufen ist und kann mich dann weigern einer erneuten Untervermietung zuzustimmen?
Kann ich mich noch anders gegen den Untermieter zur Wehr setzen?


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 5.5.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage.

Ein Rechtsverhältnis zum Untermieter besteht nur für den anderen Hauptmieter und nicht für Sie, wie Sie richtig festgestellt haben. Sie haben keine Möglichkeit den Untermietvertrag zu kündigen. Selbst wenn Sie mit dem anderen Hauptmieter zusammen Vermieter des Untermieters wären, könnten Sie alleine keine Kündigung (Mietrecht) aussprechen, weil dies nur zusammen mit dem anderen Hauptmieter möglich wäre. Es kommt auch nicht darauf an, ob Sie die Wohnung alleine bezahlen könnten, sondern der Untermieter kann sich auf einen gültigen Mietvertrag berufen.
Sie können nicht einmal einer weiteren Untervermietung widersprechen, weil dies allein eine Entscheidung des Vermieters ist, ob dem anderen Mieter eine weitere Untervermietung erlaubt wird oder nicht. Sie könnten in Ihrem Fall also jetzt nur versuchen, den Untermieter auf freiwilliger Basis zum Auszug zu bewegen, etwa durch ein finanzielles Angebot.


Der Untermieter hat generell die Pflichten, die auch den anderen Hauptmieter treffen. Sollte sich der Untermieter nicht vertragskonform verhalten, etwa, indem er gegen die Hausordnung verstößt, können Sie sich beim Vermieter beschweren. Es wäre dann Sache des Vermieters gegen den Untermieter bzw. gegen den Hauptmieter vorzugehen, weil dieser für das Verhalten seines Untermieters einstehen muss. Allein die Tatsache, dass Sie mit dem Untermieter "nicht klarkommen" reicht aber für Maßnahmen nicht aus.




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