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ich bzw. meine firma mit sitz in deutschland besitzen eine in ganz europa eingetragene wortmarke (allicante). die widerspruchsfrist ist abgelaufen, der markenname eingetragen
eine schweizer gmbh führt diesen markennamen als firmenbezeichnung also "markennamen gmbh". sie unterhält in deutschland und anderen ländern die wir geschützt haben internet domains welche nur den markennamen enthalten, also "markenname.de", "markenname.at" etc.
die schweizer firma hat den markennamen aber nicht erfunden, er wurde schon 8 jahre vor gründung der schweizer firma als produktname von satelliten receivern verwendet
die schweizer firma hat keinerlei juristischen namensrechte eingetragen. die schweizer firma bietet astrologische telefonberatung an, wir astrologische glückwunschkarten, also ganz andere branchen
meine frage lautet:
1. kann ich unter hinweis/nutzung meines eingetragenen markennamens die herausgabe bzw. das überschreiben der internet domains in den ländern unseres schutzgebietes verlangen und gerichtlich durchsetzen?
2. kann meine wortmarke durch ein solches gerichtliches verfahren in gefahr der löschung, anfechtung oder unwirksamkeit geraten auch nmach der widerspruchsfrist?
3. welche - wenn überhaupt - rechte kann die schweizer firma erworben haben nur durch frühere nuitzung eines im gewerblichen verkehr bekannten namens ohne diesen in irgendeiner weise juristisch zu schützen?
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Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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