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Ich beklebe künstlerisch Alltagsgegenstände mit Fotos / Bilder aus alten Zeitschriften, Comics oder Büchern.
Die Herkunft der einzelnen Fotos ist aus verschiedenen Gründen meist nicht mehr nachvollziehbar, z.B.
- oft bis zu 250 verschiedene gesammelte Fotos in einer Collage
- die Zeitschriften / Comics nur Seitenweise zur Verfügung stehen, da alt oder vom Altpapier.
Ich kopiere nie und lade nie vom Internet herunter.
Was wäre wenn mir Kunden z.B. einen eigenen Bildband für einen Auftrag überlassen würden.
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 31.12.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 31.12.2009 17:39:19 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven, Tel: 0471/140-240, Fax: 0471/140-244
Erbrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 586
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vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:
Aus der Wahl Ihres Rechtsgebietes und der Formulierung Ihrer Anfrage entnehme, dass Sie sich Gedanken darum machen, dass Sie von dem Urheber gegebenenfalls in Anspruch genommen werden könnten (auf Unterlassung oder Schadensersatz). Urheber eines Fotos ist grundsätzlich derjenige, der das Fotos ertstellt hat.
Sofern die Kunden, welche Ihnen diese Fotos überlassen, diese Fotos selber erstellt haben, können Sie diese bedenkenlos verwenden.
Zur Sicherheit soll die sich von den Kunden aber eine Vereinbarung unterschreiben lassen, wonach diese Ihnen versichern, die Urheberrechte an den betreffenden Fotos und haben beziehungsweise Sie im Falle, dass Sie von dem Urheber in Anspruch genommen werden, von diesen Ansprüchen freistellen.
Sofern die Kunden Ihnen allerdings Fotos überlassen, an denen diese keine Urheberrechte haben, laufen Sie Gefahr, auf Schadensersatz und/oder Unterlassung in Anspruch genommen zu werden.
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben auch wenn ich es bedaure, Ihnen keine positivere Nachricht geben zu können.. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Donnerstagnachmittag und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax: 0471/3088316
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de oder info@kanzlei-newerla.de
Tel. 0471/140240 (Sekretariat) o. 0471/140241 (Durchwahl)
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 31.12.2009 17:52:21
Hallo Herr Newerla!
Heisst das im Klartext, dass ich keine Gegenstände die ich mit Bildern aus Zeitschriften beklebt habe, verkaufen darf, da ich die Urheber der Selbigen nicht ausmachen kann? Gibt es da nicht so etwas wie künstlerische Freiheit?
Ich danke Ihnen herzlichst für Ihre Antworten und wünsche ebenfalls ein gutes gesundes neues Jahr.
Hallo Herr Newerla!
Heisst das im Klartext, dass ich keine Gegenstände die ich mit Bildern aus Zeitschriften beklebt habe, verkaufen darf, da ich die Urheber der Selbigen nicht ausmachen kann? Gibt es da nicht so etwas wie künstlerische Freiheit?
Ich danke Ihnen herzlichst für Ihre Antworten und wünsche ebenfalls ein gutes gesundes neues Jahr.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 01.01.2010 17:42:52
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich Ihnen sehr gene wie folgt beantworten möchte:
Sie haben mich richtig verstanden. Leider sehe ich hier erhebliche urheberrechtliche Probleme, so dass Sie sich so wie bereits eingangs von mir dargestellt absichern sollten (also mit einer entsprechenden Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Kunden).
Zugegebenermaßen ist die Chance relativ gering, dass ein Urheber etwas davon mitbekommt nach Ihrer Schilderung, die Unsicherheit bleibt aber dennoch.
Sicherlich gibt es in Deutschland Kunstfreiheit. Diese wird sogar durch das Grundgesetz (Art. 5 GG) garantiert. Die Kunstfreiheit hört aber da auf, wo Urheberechte anderer verletzt werden könnten.
Das Problem sehe ich in Ihrem Fall vor allem darin, dass Sie die Fotos unverändert einsetzen.
Ich hoffe Ihre Nachfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben auch wenn ich es bedaure, Ihnen keine positivere Nachricht geben zu können.
Dann wünsche ich Ihnen noch ein frohes und erfolgreiches neues Jahr und verbleibe
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax: 0471/3088316
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich Ihnen sehr gene wie folgt beantworten möchte:
Sie haben mich richtig verstanden. Leider sehe ich hier erhebliche urheberrechtliche Probleme, so dass Sie sich so wie bereits eingangs von mir dargestellt absichern sollten (also mit einer entsprechenden Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Kunden).
Zugegebenermaßen ist die Chance relativ gering, dass ein Urheber etwas davon mitbekommt nach Ihrer Schilderung, die Unsicherheit bleibt aber dennoch.
Sicherlich gibt es in Deutschland Kunstfreiheit. Diese wird sogar durch das Grundgesetz (Art. 5 GG) garantiert. Die Kunstfreiheit hört aber da auf, wo Urheberechte anderer verletzt werden könnten.
Das Problem sehe ich in Ihrem Fall vor allem darin, dass Sie die Fotos unverändert einsetzen.
Ich hoffe Ihre Nachfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben auch wenn ich es bedaure, Ihnen keine positivere Nachricht geben zu können.
Dann wünsche ich Ihnen noch ein frohes und erfolgreiches neues Jahr und verbleibe
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
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