Den Haftantritt hat der Deutsche Staatsbürger unterlassen. 2009 stellen die Niederlande einen Internationalen Haftbefehl aus und ersuchen bei der Deutschen Justiz eine Auslieferung. Bei einer Anhörung 2009 vor dem Landgericht widerspricht der Deutsche Staatsbürger der Auslieferung u. das Gericht entscheidet das die Auslieferung nicht rechtskräftig ist. Der Deutsche Staatsbürger wird also nicht ausgeliefert.
Es stellen sich folgende Fragen:
Wann verjährt die Haftstrafe und wie wird sie gelöscht?
Wie wann und wo erscheint bei Reisen in das Ausland dieser Haftbefehl? Ist dieser Hafbefehl Weltweit in allen Datenbanken an allen Grenzen hinterlegt? Ich lese immer z.B. auch bei Wikipedia, das man mit seiner Auslieferung bei einer VERHAFTUNG rechnen muss. Heisst das, das bei der Einreise schon eine Verhaftung ansteht, weil die Computer bei Eingabe der Passdaten anfangen Alarm zu schlagen?
Gibt es Länder z.B. Thailand die gar nichts von diesem Haftbefehl wissen oder ihn ignorieren??
Gibt es eine Möglichkeit die Kaution zurück zu bekommen?
Gibt es einen Anwalt in Deutschland der eine Zulassung in den Niederlanden hat und hier helfen könnte?
Antwort geschrieben am 27.10.2011 10:58:56 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3, 60385 Frankfurt am Main, Tel: 069-4691701, Fax: 069-4691701
Vertragsrecht, Kaufrecht, Wirtschaftsrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Internationales Recht
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes beantworte ich die Frage gerne wie folgt:
Die Frage der Verfolgungsverjährung ist ohne Akteneinsicht nicht ohne weiteres zu beantworten. Dies hängt vergleichbar dem deutschen Recht vor allem auch vom Straftatbestand, der möglichen Höchststrafe und weiteren Einzelheiten ab.
Zudem kann die Verjährung durch verschiedene Maßnahmen wie z.B. den Erlaß eines Haftbefehl unterbrochen werden bzw. von vorne beginnen. Daher wäre für die konkrete Bestimmung der Verjährung die Beauftragung eines Rechtsanwalts notwendig, der in den Niederlanden zugelassen ist.
Der internationale Haftbefehl ist in dem Fall ein Haftbefehl der Niederlande, der einen Antrag auf Auslieferung einschließt. Er wird den Staaten die Interpol angeschlossen sind bekannt gemacht. Dies ist praktisch bei nahezu allen Ländern der Fall, auch in Thailand.
Zumindest in der zentralen Polizeibehörde des jeweiligen Landes sind dann solche Daten hinterlegt, allerdings sicherlich nicht bei jeder Grenzstation.
Wenn ein internationaler Haftbefehl vorliegt ist natürlich auch mit einer Auslieferung zu rechnen. Dies hängt in erster Linie davon ab, ob es zwischen dem jeweiligen Land und den Niederlanden ein Auslieferungsabkommen gibt. Allerdings kann die Auslieferung regelmäßig auch ohne ein solches Abkommen vorgenommen werden.
Länder die Interpol angeschlossen sind, haben einen internationalen Haftbefehl auch zu beachten, insofern kann nicht damit gerechnet werden, daß es Länder gibt die einen solchen Haftbefehl ignorieren.
Wenn sich der Angeklagte durch Flucht der Verurteilung entzogen haben, kann er nicht mit der Rückgabe der Kaution rechnen.
Deutsche Anwaltskanzleien die mit niederländischen Rechtsanwälten kooperieren können Sie beispielsweise über die folgende Website finden: http://anwaltauskunft.de/anwaltsuche (Recht anderer Länder – Niederlande).
Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben und eine vollständige und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann.
Das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung ergeben.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten und stehe Ihnen für eine persönliche Rechtsberatung auch über die angegebene E-mail Adresse gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
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