Frage stellen - Was sollten Sie beachten?

Bestimmen Sie, was Ihnen eine Antwort wert ist

Bei der Höhe Ihres Einsatzes sollten Sie folgende Faktoren berücksichtigen:

  • Wie schnell möchte ich die Antwort: Je mehr Sie bieten, umso schneller wird sich ein Experte finden, der Ihre Frage beantwortet.
  • Wie komplex ist Ihre Frage: Wenn Sie eine komplexe Frage stellen, beansprucht die Antwort mehr Zeit des Experten. Natürlich erwartet er dafür ein entsprechendes Angebot.
  • Wie wichtig ist Ihnen die Beantwortung: Wenn Sie eine Frage haben, deren Beantwortung Ihnen sehr wichtig ist, sollten Sie auch einen entsprechend hohen Anreiz für den Experten stellen.

Anwälte sind gesetzlich verpflichtet, für ihre Tätigkeit eine angemessene Vergütung zu verlangen. Die Angemessenheit hängt von dem Umfang der Frage, der Schwierigkeit des Sachverhalts, der Bearbeitungszeit sowie dem Streitwert bzw. dem Haftungsrisiko ab.

Zur Orientierung: Für die anwaltliche Erstberatung bei Rechtsfragen des Verbrauchers (z.B. Kaufrecht) liegt die gesetzliche Höchstgrenze bei 190 Euro zzgl. MwST. Hierfür werden ca. 30 - 60 Minuten Beratungszeit in der Kanzlei angesetzt. Bei Erbrechtsfragen (keine "Verbraucherfragen") z.B. kann es aber auch darüber hinaus gehen, da es hier meist um komplizierte Probleme und hohe Streitsummen handelt.

Ein Mindestgebot von 25 Euro kann daher nur von einem Anwalt beantwortet werden, wenn er Frage und Antwort innerhalb von maximal 5-10 Minuten bearbeiten kann. 

Ist die Frage sehr umfangreich oder geht es um hohe Streitwerte, so sollten Sie einen entsprechendes Gebot abgeben, damit die Antwort als "angemessen" im Sinne der anwaltlichen Gebührenordnung anzusehen ist.Der antwortende Rechtsanwalt ist verpflichtet, an den Plattformbetreiber QNC für jede Beantwortung pauschal € 2,50 je zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu zahlen. Darüber hinaus ist der teilnehmende Rechtsanwalt verpflichtet, für den Einzug der anfallenden Beratungshonorare, die Auszahlungsgarantie und die digitale Signatur der Rechnungen 35% der vereinbarten Beratungssumme an QNC zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu zahlen.