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Frage geschrieben am 30.03.2011 20:12:12

in Auftrag gegebene Internetseite funktioniert nicht, Auftragnehmer will Geld

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 695
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 35 weitere Antworten zum Thema Auftrag.
Ich habe eine Internetseite in Auftrag gegeben per Mail. Der Auftragnehmer hat gesagt, dass er in KW 6 fertig sei. Die Seite ist bis jetzt nicht fertig, ich soll immer wieder testen und bekomme grobe Fehler. Es scheint so, dass der Auftragnehmer diese Arbeit gar nicht ausführen kann. Ich soll immer wieder testen und "Änderungswünsche" bekanntegeben, dabei handelt es sich jedoch um Fehler, die ich entdecke, was mich Zeit und Aufwand kostet. Angeblich hat der Auftragnehmer die Seite bereits erfolgreich bei Myhammer ausgeführt (laut myhammer). Diese Seite kann derjenige jedoch nicht fehlerlos erstellt haben, dies erkenne ich an den groben Fehlern, die nun bei meiner Seite auftauchen. Die angeblich von ihm bei myhammer.de erstellte Seite ist auch derzeit mit Passwort geschützt, d.h. man kann sie nicht ausprobieren. Ich habe den Auftrag vergeben, weil ich davon ausgegangen bin, dass der Auftragnehmer dies aufgrund Myhammer bewerkstelligen kann. Nun sehe ich aber, dass der Auftrag zu einem "Fass ohne Boden" wird, der Auftragnehmer verlangt immer wieder, dass ich "Änderungswünsche" bekanntgeben soll und will dann die Rechnung stellen. Die Änderungswünsche meinerseits sind jedoch Fehlerkorrekturen. Ich habe ihm schon eine Aufwandsentschädigung geboten, um auf die Seite zu verzichten. Er lässt jedoch nicht locker und setzt mir ständig neue Fristen bis wann ich die Änderungen bekanntgeben soll und er die Rechnung stellen will. Ich habe aber nun keine Zeit und Nerven mehr, dauernd zu testen.
Die Seite war für den Ankauf von Büchern, CDs und DVDs bestimmt.
Ich habe ihm beim letzten mal sogar auf einen Fehler im Programmcode aufmerksam gemacht (nämlich dass sich sein Programmcode nur auf das Abfgragen von Preisen für Bücher bezieht, CDs, DVDs und Spiele waren ausgeschlossen) - das ist doch nun wirklich nicht meine Aufgabe, oder? Er will noch nichteinmal eine Preisminderung geben und droht mit Inkasso. Ich möchte den Auftrag stornieren, er geht jedoch nicht darauf ein.
Haben Sie einen Rat?


Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.

Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes gerne wie folgt beantworten:

Bei der Herstellung einer Internetseite handelt es sich nach meiner Ansicht um einen Werkvertrag.
Natürlich muß diese Seite funktionieren, sonst ist die Seite bzw. das Werk für Sie wertlos.

Wenn das Werk mangelhaft ist, haben Sie ähnlich wie bei einem Kaufvertrag Anspruch auf Nacherfüllung, also Beseitigung des Mangels, oder Herstellung eines neuen Werkes nach Wahl des Unternehmers.

Um hier nicht in einen Kreislauf endloser Mangelbeseitigungen zu kommen, sollten Sie dem Auftragnehmer eine Frist setzen – z.B. 14 Tage- um eine mangelfreie Internetseite abzuliefern. Dies sollte am Besten nachweisbar per Einschreiben/Rückschein geschehen.

Wenn der Auftragnehmer innerhalb dieser Frist keine mangelfreie Internetseite herstellen kann, haben Sie das Recht vom Vertrag zurück zu treten, aus Beweisgründen ebenfalls per Einschreiben/Rückschein.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen auch über die Direktanfrage gerne zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt


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Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt a.M.
Tel.: 0049-69-4691701
E-mail: tsmack@t-online.de





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