imaginäre Mängel, um Rechnungen nicht zahlen zu müssen?
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Vertragsrecht
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Hallo,
wir haben folgendes Problem:
Wir sind ein kleiner Hausmeisterservice mit einigen Angestellten und führen neben den klassischen Hausmeisterleistungen auch Renovierungen aus.
Ende letzten Jahres mussten wir uns leider von einem großen Kunden trennen, weil dieser immer schleppender zahlte, bzw. am Ende gar nicht mehr.
Nun zur aktuellen Situation.
Es sind noch zahlreiche Rechnungen offen, einige davon sind Baudienstleistungen. Die Gegenseite wünschte stets ein persönliches Gespräch, um alles zu klären und im "Guten" auseinander zu gehen. Dies haben weder wir, noch unser Anwalt verweigert. Es wurde nach langem Hin und Her (der Gegenseite) ein Termin vereinbart. Doch dieser wurde von der Gegenseite ca. 12 Stunden vorher abgesagt, mit der Begründung: "Unsere Vorstellungen und die Vorstellung Ihrer Mandantschaft liegen soweit auseinander, dass wir nicht davon ausgehen, zu einem zufriedenstellenden Ergebnis für beide Seiten zu kommen". Unser Anwalt hat nun die Klagen vorbereitet (es handelt sich zwar um immer die selben Personen, aber unterschiedliche Firmen). Jetzt kommt die Gegenseite (Klagen sind noch nicht raus) nach teilweise drei oder vier Monaten mit Gründen, warum die Rechnungen nicht bezahlt werden können. Die von uns anberaumten Abnahmetermine (mehrere) wurden von den Bestellern nicht wahrgenommen.
Können jetzt noch offensichtliche Mängel gerügt werden, obwohl die Wohnungen bereits bewohnt sind? Da wir uns schon gedacht haben, dass so etwas kommt, haben wir alle Arbeiten abfotografiert und auch Zeugen, dass die Arbeiten ausgeführt wurden. Außerdem liegen uns die Übergabeprotokolle der Mieter vor, dass die Wohnungen mängelfrei übergeben wurden.
Wir sind immer davon ausgegangen, dass Mängel zeitnah gerügt werden müssen.
Natürlich gehen wir davon aus, dass man diese Mängel nur vorschiebt, um nicht zu zahlen.
Rechnungen Mängel zahlen








