Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 23.03.2010 13:22:15

illegaler Download über Filesharing

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3019
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 15 weitere Antworten zum Thema Filesharing.
Hallo,

heute früh stand die Polizei vor der Tür und hat Daten auf meinem PC von einem Programm gesucht das ich illegal downgeloadet habe.
Die Daten wurden natürlich auch relativ schnell gefunden, Foto gemacht und PC wurde zum Glück da gelassen. Der Wert des Programm liegt bei ca. 1200€.
Frage:
1. Ich bin Ersttäter, mit welcher Strafe muss ich Strafrechtlich rechnen und sollte ich eine Aussage machen bzw. brauche ich unbedingt einen Anwalt?
2. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das Zivielrechtlich noch was auf mich zukommt? Brauche ich da unbedingt einen Anwalt?
3. Wenn ich einen Anwalt benötige, wie hoch werden ungefähr die Kosten dafür?

Vielen Dank.


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 23.3.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 23.03.2010 14:15:05
Rechtsanwalt LL. M. Mathias Drewelow
Am Kabutzenhof 22, 18055 Rostock, Tel: 0381 25296970, Fax: 0381 25296971
Familienrecht, Medizinrecht, Erbrecht, Versicherungsrecht, Sozialrecht
Bewertungen: 194
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!


Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie des Einsatzes wie folgt:

Nun ist es ein wenige schwierig, da mir nicht bekannt ist, wegen welchen Delikten genau gegen Sie ermittelt wird.
Mit großer Wahrscheinlichkeit sind dies Delikte des Urheberrechts, §§ 106 ff. UrhG.

Ihre Straferwartung vorauszusagen ist schwierig – der Rahmen beläuft sich von maximal 3 Jahren (§ 106 Abs. 1 UrhG) bis zur Geldstrafe oder Einstellung gegen Auflagen gem. § 153 a StPO.
Als Ersttäter wird die Strafe daher eher im Bereich der Geldstrafe liegen.
Es kommt auch darauf an, ob Sie das Programm für private oder gewerbliche Zwecke nutzen wollten.

Um sich optimal zu verteidigen ist es stets notwendig den Inhalt der gegen Sie geführten Akten zu kennen. Akteneinsicht ist nur durch einen Rechtsanwalt möglich.

Daher kann ich Ihnen nur raten, sich anwaltlichen Beistand zu besorgen.
Sie müssen auch bedenken, dass Sie durch Abwehr des Strafvorwurfes gegen Sie eventuell auch gleich fachfolgende zivilrechtliche Schritte gegen sich verhindern.
Deswegen ist es umso wichtiger, dass das Straferfahren in ihrem Sinne verläuft.

Insbesondere ist es bei derartigen Strafverfahren oft so, dass es der anzeigeerstattenden Firma (die Inhaberin der Rechte an der Software) weniger um die strafrechtliche Ahndung geht, sondern dieses Verfahren vielmehr der Beweissicherung für Zivilverfahren (Markenrecht, Urheberrecht evtl. Namensrecht) dient. Dort können schnell gewaltige Schadensersatzforderungen drohen.

Die Kosten für einen Strafrechtsverteidiger richten sich nach dem Verfahren, welches durchgeführt werden muss – zudem sind sie individuell vereinbar (zumindest für den außergerichtlichen Teil).

Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsverzeichnis kostet eine (mittelschwere) außergerichtliche Vertretung mit Erreichung einer Einstellung des Verfahrens 541,45 EUR.
Wie gesagt, hierüber können Sie mit dem Anwalt Ihres Vertrauens verhandeln.

Die Kosten des Zivilverfahrens werden nach Gegenstandswert berechnet.
Ich kann Ihnen schon einmal sagen, dass dies ein höherer Wert sein wird, als der Preis des Programmes.
Dabei werden solche Umstände berücksichtigt, wie Ihr Gewinn durch das Programm oder es wird ein 100%iger Aufschlag wegen Urheberrechtsverletzung getätigt. Dies lässt sich so nicht genau voraussagen.

Wichtig ist erst mal, dass Sie sich durch einen Anwalt Kenntnis der Aktenlage verschaffen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen.



An dieser Stelle sei der Hinweis erlaubt, dass diese Internetplattform eine eingehende, rechtliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vielmehr der ersten rechtlichen Orientierung dienen soll.
Das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann das Ergebnis der juristischen Bewertung beeinflussen und sogar zu einem völlig gegensätzlichen Ergebnis führen.

Gern können Sie mich bei Rückfragen oder einer gewünschten Interessenvertretung kontaktieren.


Mathias Drewelow
-Rechtsanwalt-

Am Kabutzenhof 22
18057 Rostock

fon: 0381 25296970
fax: 0381 25296971
mail: drewelow@mv-recht.de
web: http://www.mv-recht.de

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht letzten Monat:

21
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97909
beantwortete Fragen
15
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
illegaler   Download   Filesharing