vor ca. 2,5 bis 3 jahren war ich in einer videothek und habe dort ein videospiel ausgeliehen.dies jedoch vergessen zurück zu bringen.
einige zeit später bekam ich dann einen brief mit der aufforderung dieses spiel,da es nicht zurück gegeben wurde zu bezahlen.ich wartete also auf mein gehalt und ging zu einer filiale dieser videothek um den betrag zu zahlen (ich meine es waren ca. 170€).
die dame bei der ich den betrag bezahlte meinte noch zu mir das sie am nächsten tag im büro anrufen müsste,da es möglich sei, das schon ein brief von ihrer seite an ein inkasso büro geleitet wurden sei.selbstverständlich erhielt ich auch eine quittung über den bezahlten betrag. etwa ein halbes jahr später erhielt ich dann einen brief von einem inkasso unternehmen mit der bitte den betrag von über 300 euro zu zahlen!(die quittung war zu diesem zeitpunkt leider schon nicht mehr auffindbar)
darauf hin wendete ich mich an den eigentümer der videothek um ihn darauf an zu sprechen.mir wurde versichert,dass sich um die angelegenheit gekümmert wird und falls es probleme geben sollte würde er mich telefonisch bei mir melden.
es verging wieder eine lange zeit,bis ich anfang sommer des letzten jahres nun wieder einen brief von dem besagten inkasso unternehmen erhielt.wieder wurde eine höhere summe gefordert.
nun machte ich mich auf zu der videothek um die sache persönlich vor ort zu klären.
der inhaber war leider nicht im haus und ich wurde gebeten am nächsten tag noch einmal zu erscheinen.dies tat ich dann auch um schilderte ihm die sache.
er versicherte mir,sich spätestens am nächsten tag im büro um die angelegenheit zu kümmern und mich anzurufen...ich wartete den nächsten tag ab aber nichts geschah..
also ging ich am nächsten tag wieder dort hin.
mir wurde wieder genau das selbe versichert...doch es kam kein anruf...
also ging ich wenige tage später wieder dort hin..und diskutierte wegen der angelegenheit mit ihm..er versicherte mir die sache zu klären...und ich hörte nichts mehr!
ich ging davon aus (da ich auch stammkunde war)dass die sache geklärt wäre...
nun bekam ich vor ein paar tagen wieder einen brief mit einer forderung von weit über 400€ und der frage wie ich diese begleichen möchte(auf einmal, in raten, oder ob ich eine summe vorschlagen könnte,die ich sofort bezahle).
nun bin ich ziemlich ratlos und weiss nicht mehr wie ich reagieren soll
Antwort geschrieben am 20.01.2011 18:12:33 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Krause, LL.M.
Lüdemannstr. 54, 24114 Kiel + Rendsburg (M&P Herrenstr. 3), Tel: 04311284453, Fax: 04311283060
Versicherungsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Miet und Pachtrecht, Sozialversicherung
Bewertungen: 57
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt summarisch beantworten möchte:
Rein vom rechtlichen Standpunkt her gesehen haben sie Ihrer Schilderung nach die Forderung erfüllt und schulden nichts mehr, selbst wenn die Forderung zum Zeitpunkt der Erfüllung bereits an das Inkasso-Unternehmen abgetreten worden sein sollte. Dies ergibt sich aus § 362 BGB und im Falle einer Abtretung vor Erfüllung aus den §§ 362 BGB i.V.m. 407 Abs.1 BGB, da Sie eine solche zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht kannten.
Problematisch ist jedoch, dies in Anbetracht der verloren gegangenen Quittung zu beweisen.
Ihrer Schilderung nach scheint die Videothek die Begleichung der Forderung durch Sie jedoch gar nicht zu bestreiten. Insofern spricht schon aus diesem Grunde nichts gegen die Neuausstellung einer Quittung als Zweitschrift. Darüber hinaus scheint es sich bei der Videothek, da mehrere Filialen vorhanden sind und diese somit in größerem Umfange betrieben wird, um ein als Handelsgewerbe eingerichtetes Unternehmen zu handeln, so dass hier die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) anwendbar wären. Nach § 257 HGB besteht für derartige Gewerbe die Pflicht, Rechnungen 10 Jahre, Quittungen und ähnliche Handelsbriefe 6 Jahre aufzubewahren. Sie sollten daher die Neuausstellung der Quittung (=Zweitschrift der Quittung) unter Angabe des Sachverhaltes schriftlich einfordern. Nach Erhalt der neu ausgestellten Quittung sollten Sie diese als Kopie dem Inkassobüro mit dem Hinweis übersenden, dass die Forderung schon vor dem ersten Schreiben des Inkassobüros beglichen wurde, mithin die Forderung also längst erfüllt ist. Interne Kommunikationsschwierigkeiten dürfen selbstverständlich nicht zu Ihren Lasten gehen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten und stehe Ihnen für eine persönliche Rechtsberatung gerne zur Verfügung. Sollten noch Unklarheiten im Hinblick auf Ihre Frage bestehen, bitte ich Sie, von Ihrem Nachfragerecht Gebrauch zu machen.
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Ich möchte abschießend darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine vollständige und persönliche Rechtsberatung kann hierdurch nicht ersetzen werden.
Auch führt das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen unter Umständen zu einer völlig anderen rechtliche Beurteilung.
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