Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
327992
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 27.07.2010 15:20:32

ich möchte ein gnadengesuch stellen

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2325
ich bin zu 1 jahr und drei monaten ohne bewährung verurteilt worden am 25.03.2010 nun sind einige lebensumstände eingetreten meine frau hat ein frühchen bekommen 3 monate zu früh nun liege ich hier in oldenburg in einen haus wo mann als elternteil jeder zeit erreichbar ist für die intensivstation wo mein kleines mädchen liegt zur information sie wiegt 820 gramm und brauch aus medizinischer sicht die eltern da meine frau noch zu labil ist und im moment mit der situation noch nicht so klar kommt werde ich diese sdache übernehmen mindestens noch bis januar selbst zu hause wo sich meine frau befindet ist es nicht einfach da wir auch eine tochter haben von 1,5 jahren und die ärtzte werden auch einen bericht schreiben den ich dann mit an meinen gnadengesuch dranhängen möchte jetzt lohnt es sich ein gnadengesuch zu stellen oder nicht um antwort würde ich mich freuen mit freundlichen grüssen


Antwort geschrieben am 27.07.2010 16:03:12
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 987
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Ratsuchender,

nach den von Ihnen geschilderten Umständen kann ein solches Aussetzungsgesuch nach §§ 57 StGB durchaus erfolgsversprechend sein.

Allerdings kommt es dabei auch auf die Art der Verurteilung und die noch zu verbüßende Reststrafe an; nutzen Sie dazu bitte die Nachfrage.

Auch ist in diesem Zusammenhang die JVA hinsichtlich des bisherigen Vollzugserfolgs anzuhören.

Denn diese hat in ihrer Stellungnahme alle die vorzeitige Entlassung unter Berücksichtigung aller entscheidenden sozialen Gesichtspunkte auszusprechen.

Auch sollten Sie aber wirklich unbedingt entsprechende schriftliche ärztliche Bescheinigungen einholen. Diese Bescheinigungen sind dem Antrag beizufügen. Nur so können Sie die geschilderten Tatsachen untermauert werden.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 27.07.2010 16:19:12

ich habe keine reststrafe sondern nur das eine jahr und 3 monate ich habe aufschub bis 11 august bekommen wenn ich noch keine antwort von der staatsanwaltschaft habe muss ich die haft antreten und was mach ich dann mit meinen kind es wiegt gerade mal 820 gramm
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 27.07.2010 17:30:24

Sehr geehrter Ratsuchender,

wie telefonisch erörtert, setzen wir uns morgen zusammen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwältin True-Bohle direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Strafrecht letzten Monat:

50
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

327992
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94107
beantwortete Fragen
20
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
möchte   gnadengesuch   stellen