Frage geschrieben am 27.07.2010 15:20:32
ich möchte ein gnadengesuch stellen
Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2325Antwort geschrieben am 27.07.2010 16:03:12 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 987
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nach den von Ihnen geschilderten Umständen kann ein solches Aussetzungsgesuch nach §§ 57 StGB durchaus erfolgsversprechend sein.
Allerdings kommt es dabei auch auf die Art der Verurteilung und die noch zu verbüßende Reststrafe an; nutzen Sie dazu bitte die Nachfrage.
Auch ist in diesem Zusammenhang die JVA hinsichtlich des bisherigen Vollzugserfolgs anzuhören.
Denn diese hat in ihrer Stellungnahme alle die vorzeitige Entlassung unter Berücksichtigung aller entscheidenden sozialen Gesichtspunkte auszusprechen.
Auch sollten Sie aber wirklich unbedingt entsprechende schriftliche ärztliche Bescheinigungen einholen. Diese Bescheinigungen sind dem Antrag beizufügen. Nur so können Sie die geschilderten Tatsachen untermauert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 27.07.2010 16:19:12
ich habe keine reststrafe sondern nur das eine jahr und 3 monate ich habe aufschub bis 11 august bekommen wenn ich noch keine antwort von der staatsanwaltschaft habe muss ich die haft antreten und was mach ich dann mit meinen kind es wiegt gerade mal 820 gramm
ich habe keine reststrafe sondern nur das eine jahr und 3 monate ich habe aufschub bis 11 august bekommen wenn ich noch keine antwort von der staatsanwaltschaft habe muss ich die haft antreten und was mach ich dann mit meinen kind es wiegt gerade mal 820 gramm
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 27.07.2010 17:30:24
Sehr geehrter Ratsuchender,
wie telefonisch erörtert, setzen wir uns morgen zusammen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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