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Frage geschrieben am 16.02.2010 10:11:27

ich bin ratlos

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1496
ich muss 1 jahr in haft wegen bewährungswiederruf aber ich bin schwanger und mein sohn würde dann die nächsten 4 jahre zu einer pflegefamilie. mein anwalt hat einen haftaufschub beantrag aber der wurde abgelehnt. Jetzt versuchen wir einen gnadengesuch aber was kann ich tun und was gibt es für möglichkeiten das ich der haft umgehe oder es zumindestens 1 jahr lang nur am Wochenende rein gehe??


Antwort geschrieben am 16.02.2010 11:31:25
Rechtsanwalt Martin Kämpf
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Sehr geehrte Anfragende,

leider muss ich Ihnen mitteilen, dass das bereits seitens Ihres Strafverteidigers in die Wege geleitete Gnadengesuch die einzige Möglichkeit ist, die anstehende Haft abzuwenden.

Allerdings besteht z. B. in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Aichach sowohl die Möglichkeit der Inhaftierung von Schwangeren als auch Haftplätze für Mütter mit Kindern bis zu einem Alter von vier Jahren. Demzufolge kann hier bei einem Scheitern Ihres Gnadengesuchs möglicherweise verhindert werden, dass Sie von Ihrem Sohn getrennt werden.

Die Verbüßung Ihrer Freiheitsstrafe am Wochenende ist im Strafvollzug nicht vorgesehen.

U.U. kann bei Ihnen die Vollstreckung der Freiheitsstrafe im offenen Vollzug stattfinden. Im offenen Vollzug würden Sie lediglich die Nacht in der JVA verbringen. Tagsüber könnten Sie Ihrer Arbeit nachgehen und die Wochenenden zumeist bei Ihrer Familie verbringen.
Voraussetzung für die Vollstreckung der Freiheitsstrafe im offenen Vollzug ist, dass weder zu befürchten steht, dass Sie sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe entziehen, noch im Rahmen des offenen Vollzugs weitere Straftaten begehen.
Diesbezüglich sei allerdings angemerkt, dass insbesondere in den südlichen Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg strenge Maßstäbe bei der Anordnung des offenen Vollzugs angelegt werden.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben, und stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion ebenso wie für die weitere Wahrnehmung Ihrer Strafverteidigung gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Kämpf
Rechtsanwalt

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