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iPhone gestohlen - IMEI bekannt - Über Apple oder T-Mobile auffindbar?


| 10.05.2010 15:36 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Sascha Steidel


| in unter 2 Stunden

Vor 2 Tagen wurde in Hamburg durch einen Taschendiebstahl ein iPhone 3G entwendet. Der Täter konnte bislang nicht ermittelt werden und die Chancen stehen leider schlecht. SIM-Karte wurde von mir bereits gesperrt und Anzeige bei der Polizei erstattet. Die IMEI des iPhone ist bekannt, ebenfalls die Seriennummer. Ein Kaufnachweis ist ebenfalls vorhanden.

Bei einem iPhone ist es ja so, dass es nur mit iTunes so richtig funktioniert weil es ja meistens auch aktiviert werden muss. Durch Recherchen im Internet habe ich herausgefunden, dass bei Nutzung von iTunes auch stets die IMEI und die Seriennummer des iPhone mit übertragen werden. Auch in meinem persönlichen iTunes sind noch diese Daten im System vorhanden.

Wenn nun also der Dieb oder ein Käufer des Diebesgutes sein iPhone an iTunes anschließt und seine Daten eingibt sollte Apple anhand der IMEI und der Seriennummer in der Lage sein, die Daten der Person (für iTunes muss man sich ja registrieren) mit einem Klick heraus zu bekommen. Eigentlich eine sehr leichte Aufgabe. Auch T-Mobile kann in ihrem Netz über die IMEI schnell herausfinden, was für eine SIM-Karte drinsteckt und daraus dann den Besitzer ermitteln.

Frage: Haben Apple oder T-Mobile eine Pflicht, diesen hier genannten Fall technisch zu unterstützen und in ihren Datenbanken nach einer Nutzung der genannten IMEI zu suchen und bei der Aufklärung zu helfen? Und welche Schritte müssten hierfür am Besten unternommen werden? Über einen Anwalt der die Anfrage an Apple bzw. T-Mobile stellt? Oder müssen da Apple oder T-Mobile gar nichts machen wenn sie nicht wollen?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema:
iPhone gestohlen
10.05.2010 | 16:25

Antwort

von

Rechtsanwalt Sascha Steidel
352 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich anhand Ihrer Angaben wie folgt beantworten:

Ich unterstelle dabei, dass die von ihnen geschilderten technischen Möglichkeiten tatsächlich gegeben sind und sich das iphone über die IMEI oder die Seriennummer auffinden liesse. Dies vermag ich technich als Jurist naturgemäß nicht zu beurteilen.

Einen Anspruch gegen den Hersteller oder den Telfonanbieter auf Ermittlung und Herausgabe der Daten haben Sie leider nicht.Ein solcher ergibt sich weder unmittelbar aus dem Gesetz noch aus den vertraglichen Bindungen. Es fehlt insoweit also an einer entsprechenden Rechtsgrundlage für Ihr Begehren.

Etwas anderes ist aber, ob die Polizeibehörden bzw. die Staatsanwaltschaft im Zuge der Ermittlungen, Datenauskünfte beim Hersteller bzw. Telefonanbieter einholen können.
Dies ist im Bereich der Ermittlung von Anschlußdaten über IP-Adressen bekannt.Dort ermittelt die StA anhand der IP-Adresse den Anschlußinhaber über die Telefonanbieter und ermittelt so die persönlichen Daten.

Dies wäre also ein Ansatz der Ermittlungsbehörden zur Ermittlung des Diebes. Da Sie Anzeige wegen Diebstahls bereits gestellt haben, sollten Sie die Polizei am besten schriftlich auf die oben von ihnen beschriebenen Möglichkeiten hinweisen und anregen, entsprechende Ermittlungen durchzuführen. Die Behörden entscheiden dann nach pflichtgemäßen Ermessen, ob derartigen Ermittlungsmaßnahmen tunlich sind.

Ich hoffe, Ihnen im Rahmen dieser Erstberatungsplattform zunächst weitergeholfen zu haben.


Mit freundlichem Gruß

S.Steidel
Rechtsanwalt

Für die weiteren Kontaktdaten oder nähere Informationen besuchen Sie gern meine website, rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir direkt eine eMail.
info@kanzlei-steidel.de
Tel.: 0431 - 895990

Bewertung des Fragestellers 2010-05-11 | 23:33


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Kiel

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