Bei einem iPhone ist es ja so, dass es nur mit iTunes so richtig funktioniert weil es ja meistens auch aktiviert werden muss. Durch Recherchen im Internet habe ich herausgefunden, dass bei Nutzung von iTunes auch stets die IMEI und die Seriennummer des iPhone mit übertragen werden. Auch in meinem persönlichen iTunes sind noch diese Daten im System vorhanden.
Wenn nun also der Dieb oder ein Käufer des Diebesgutes sein iPhone an iTunes anschließt und seine Daten eingibt sollte Apple anhand der IMEI und der Seriennummer in der Lage sein, die Daten der Person (für iTunes muss man sich ja registrieren) mit einem Klick heraus zu bekommen. Eigentlich eine sehr leichte Aufgabe. Auch T-Mobile kann in ihrem Netz über die IMEI schnell herausfinden, was für eine SIM-Karte drinsteckt und daraus dann den Besitzer ermitteln.
Frage: Haben Apple oder T-Mobile eine Pflicht, diesen hier genannten Fall technisch zu unterstützen und in ihren Datenbanken nach einer Nutzung der genannten IMEI zu suchen und bei der Aufklärung zu helfen? Und welche Schritte müssten hierfür am Besten unternommen werden? Über einen Anwalt der die Anfrage an Apple bzw. T-Mobile stellt? Oder müssen da Apple oder T-Mobile gar nichts machen wenn sie nicht wollen?
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 10.5.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 10.5.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 10.05.2010 16:25:54 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Sascha Steidel
Wrangelstrasse 16, 24105 Kiel, Tel: 0431-895990, Fax: 0431-84930
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Verkehrsrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 300
Wrangelstrasse 16, 24105 Kiel, Tel: 0431-895990, Fax: 0431-84930
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Verkehrsrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 300
Sie sehen nur 150 Zeichen der Antwort.
Länge der vollen Antwort: 1550 Zeichen.
Bewertung der Antwort vom Fragesteller |
Als Leser können Sie

