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Ich möchte heiraten mit der Bürgerin Kasachstans,wie kann ich das machen und welche Dokumente muss ich und meine feundin haben? Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 7.8.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 07.08.2006 19:30:40 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Christian Joachim
Stiller Winkel 3, 18225 Kühlungsborn, Tel: 038293/432783, Fax: 038293/432785
Arbeitsrecht, Familienrecht, Steuerrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 272
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eine Heirat eines Ausländers in Deutschland richtet sich nach deutschem Recht. Voraussetzung für eine Heirat eines Ausländers in Deutschland ist, dass eine Heiratsfähigkeit existiert, die durch ein entsprechendes Ehefähigkeitszeugnis gegenüber dem Standesbeamten nachgewiesen werden muss. Dies stellt die zuständige Behörde des Heimatlandes aus.
Einige Staaten, darunter wohl auch Kasachstan, stellen ein solches Zeugnis nicht aus. Wenn dies der Fall ist, muß eine Befreiung von der Beibringung eines solchen Zeugnisses beantragt werden. Dies erfolgt in in dem für Sie zuständigen Standesamt.
Die weiteren Unterlagen erhalten Sie ebenfalls bei Ihrem zuständigen Standesamt.
Ich hoffe, Ihre Frage hilfreich beantwortet zu haben und wünsche Ihnen einen angenehmen Abend.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Joachim
-Rechtsanwalt-
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