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Frage geschrieben am 10.03.2010 08:33:24

hallo

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 879
icxh hoffe mir kann jemand helfen, ich hab heute mal bei meinem freund übernachtet alsmeine schwesater mich anrufte und mitteilte das polizei mit haftbefehl bei mir war, und ich 380 euro zahlen soll bzw, in kanst muss, ich hab nur kein geld garnichts aber ich will auch nciht rein was kann ich denn tun um eine frist zu bekommen, oder sonstiges brauch dringend hilfe will mich nciht verstecken müssen


Antwort geschrieben am 10.03.2010 08:38:22
Rechtsanwalt Holger J. Haberbosch
Schillerstraße 8, 79102 Freiburg, Tel: 0761/2967880, Fax: 0761/29678810
Fachanwalt Steuerrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Vertragsrecht
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Sehr geehrte Fragestellerin,

ich möchte Ihre Frage anhand des dargestellten Sachverhaltes und des ausgelobten Einsatzes wie folgt beantworten:

Leider schildern Sie nicht worauf die Forderung von 380,00 € beruht. Ich gehe davon aus, dass es sich um eine noch offene Geldstrafe oder Geldbuße handelt welche von Ihnen nicht beglichen worden ist und aus diesem Grund Ersatzhaft angeordnet wurde.

In diesem Fall sollten Sie schnellstmöglichst handeln. Möglich ist zum einen bei der anordnenden Stelle(Staatsanwaltschaft oder bei der die Forderung eintreibenden Behörde) Aufschub zu beantragen unter Vorlage der Einkommens-und Vermögensverhältnisse und eine angemessene Ratenzahlung zu vereinbaren.

Hierzu sollten Sie sich schnellstmöglichst an die zuständige Behörde wenden und telefonisch eine solche Vereinbarung anbieten, wenn möglich gleich mit einer ersten Ratenzahlung verbunden.


Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Steuerrecht

Tel. 0761/2967880

Fax 0761/29678810

Haberbosch@hs-rechtsanwaelte.de

www.erbfall.eu
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www.umsatzsteuerkanzlei.de
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 10.03.2010 08:48:02

erstmal danke für die schnelle nachricht, das problem ist leider ich weiß nicht worum es sich handelt, gehe davon aus das das entweder etwas wegen der üstra und schwarzfahrens ist, oder durch betrug hab sachen auf meinen namen bestellt aber geburtsdatum usw verändert..
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 10.03.2010 08:52:43

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Das Problem ist, dass Sie nur mit der anordnenden Stelle eine Außervollzugsetzung des Haftbefehls verhandeln können. Um nicht in die Gefahr einer Verhaftung zu geraten sollten Sie durch einen Vertreter ( Ihre Schwester, oder gegen Entgelt durch einen Anwalt) die in Frage kommenden Behörden abtelefonieren. Gerne stehe auch ich Ihnen hierfür zur Verfügung gegen entsprechendes Honorar.

Falls es sich um Verurteilungen oder Strafbefehle wegen Schwarzfahrens oder Betruges handelt, dürfte die für Ihren Wohnort zuständige Staatsanwaltschaft der richtige Ansprechpartner sein.

Mit freundlichen Grüßen


Haberbosch
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