Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 14 weitere Antworten zum Thema Haftantritt.
guten tag
ich habe eine 3 monatige haftstrafe die ich absitzen muss...
ich habe diese auch schon versucht diese auf bewährung zu bekommen leider ging dies nicht...kinder wohnung und arbeit zählten nicht.
meine frage ich arbeite auf dem bau wäre es möglich das ich meine haft im winter absitzen kann?
So behalte ich meine arbeitsstelle wenn ich wieder raus komme.
Weil derzeit braucht mein chef mich??
bitte um antwort wie ich die staatsanwaltschaft überzeugen könnte oder welche möglichkeiten ich habe per paragrafen??
vielen dank im vorraus..
kozhani
Antwort geschrieben am 04.09.2010 11:19:18 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 376
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Sie können einen formlosen Antrag bei der Staatsanwaltschaft stellen und einen Strafaufschub beantragen, der maximal bis zu vier Monate nach Erhalt der Ladung zum Strafantritt gewährt werden kann (§ 456 Absatz 2 StPO).
Zwar haben Sie keinen Rechtsanspruch auf diesen Aufschub, in aller Regel wird dieser Aufschub aber gewährt, wenn Sie der Staatsanwaltschaft nachvollziehbare und vernünftige Gründe mitteilen, die bei Ihnen auch vorliegen dürften.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Doktorand an der Comenius University / Bratislava
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