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Auf der Grenze zu meinem Grundstück (in Bayern), steht eine Garage als Grenzbebauung. Die Wand liegt in unserem direkten Blickfeld und ist sonst von keinem anderen einzusehen.
Bei meinem Einzug 1999 erhielt ich die Erlaubnis eine Rankhilfe (2 Gitter) an der Grenzwand anzubringen und diese mit einem Efeu zu bepflanzen. Zwischenzeitlich ist der Efeu gewachsen und die Wand ist aus unserer Sicht schön anzuschauen.
Der Eigentümer der Garage verlangt jetzt die Entfernung der Rankhilfe (und damit auch des Efeus), mit der Begründung er müsste die Wand streichen. Die Wand ist aber völlig in Ordnung.
Kann er dies verlangen ?
Darf die ich Wand dann wieder bepflanzen ?
Darf er mein Grundstück betreten und wann ?
Welche Fristen gibt es ?
Ich habe zudem eine Feuerstelle/Grill auf meinem Grundstück eingerichtet. Wie weit muss diese von der Grundstücksgrenze entfernt sein?
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Diese Antwort ist vom 4.11.2004 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 04.11.2004 15:17:37
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