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beim kauf eines gebrauchten pkw beim kfz händler mit gesetzlicher 1 jahr gewährleitung ( nicht garantie),wird der pkw nach 3 monaten nach kauftag privat weiterverkauft.verfällt die gesetzliche
gewährleitung oder wird sie automatisch auf den neuen besitzer übertragen. gegenstandbezogen oder personenbezogen.
Antwort geschrieben am 30.12.2010 14:42:20 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Peter Dratwa
Königsallee 14, 40212 Düsseldorf, Tel: 0211 3559080, Fax: 0211 35590810
Miet und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Verkehrszivilrecht, Inkassorecht, Strafrecht, Baurecht, Kaufrecht
Bewertungen: 188
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zunächst bedanke ich mich für Ihre Frage.
Die Gewährleistungsansprüche gegen den Autohändler gehen bei einem Weiterverkauf des Fahrzeuges nicht unter.Sie gehen allerdings nicht automatisch auf den Käufer über. Vielmehr ist für eine Übertragung notwendig, dass Sie diese Rechte an den Käufer abtreten. Sie müssen demzufolge im Kaufvertrag auf die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Autohändler Bezug nehmen und dem Käufer diese Gewährleistungsansprüche im vollen Umfang abtreten. Aufgrund dieser Abtretung wäre alsdann der Käufer des Fahrzeuges berechtigt, gegen den Autohändler im Rahmen der Gewährleistung vorzugehen.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben und stehe bei Unklarheit für eine Nachfrage gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
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