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Frage geschrieben am 01.07.2008 14:13:00

gerichtsvollzieher

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1119
Im April 2008 habe ich bei dem zuständigen GV eine EV abgegeben aus der hervorgeht,das ich kein pfändbares Einkommen habe.
Der selbe GV hat nun meinen Arbeitgeber angeschrieben und die Forderung des Gläubigers in allen Einzelheiten angehangen. Und obwohl ich kein pfändbares Einkommen habe,hat er meinen AG verpflichtet die Gebühr für den Brief von ca 27€ einzubehalten.
Desweiteren fragt er meinen AG(!!)ob ich bereit bin meine Schulden in Raten abzuzahlen obwohl er es von mir ja schriftlich hat,daß es mir ebend nicht möglich ist.
Ich fühle mich in meiner Privatsphäre verletzt,da er, obwohl ich erst im April dort war, nun an den AG geht und gleich noch die Gläubigerunterlagen anhängt.
Muß ich diese Vorgehensweise dulden?


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 1.7.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

1.

Die Tatsache, daß gegen Sie die Zwangsvollstreckung betrieben wird, heißt, daß ein Gläubiger gegen Sie Forderungen hat, die Sie nicht beglichen haben. Aus diesem Grund hat der Gläubiger aufgrund des bestehenden Titels Zwangsvollstreckungsauftrag verbunden mit dem Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gestellt.

Da Sie gegenüber dem Gerichtsvollzieher keine Zahlungen geleistet haben und wohl auch nicht zu Ratenzahlungen bereit sind, mußten Sie Ihre Vermögensverhältnisse offenbaren, d.h. die eidesstattliche Versicherung abgeben.

2.

Aufgrund der eidesstattlichen Versicherung hat der Gläubiger Ihren Arbeitgeber erfahren. Es ist vollkommen legitim, daß der Gläubiger sämtliche Vollstreckungsmöglichkeiten ausschöpft und nunmehr eine Lohnpfändung durchführt. Deshalb hat der Gläubiger beim Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Erlaß eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gestellt. Dieser Beschluß wird sowohl Ihrem Arbeitgeber als auch Ihnen zugestellt. Aus dem Beschluß ergibt sich, wie hoch Ihre derzeitigen Schulden gegenüber dem die Zwangsvollstreckung betreibenden Gläubiger sind.

Eine Verletzung Ihrer Privatsphäre liegt nicht vor. Das Vorgehen des Gläubigers ist in jeder Hinsicht rechtens und damit in keiner Weise zu beanstanden.


3.

An dieser Stelle vielleicht ein kleiner Tipp: Wenn Sie die bestehenden Forderungen nicht ausgleichen, werden die Schulden stetig steigen. Zwar kenne ich die Höhe der Forderung, die der Gläubiger geltend macht nicht, jedoch dürfte es jedem möglich sein, monatliche Raten zu zahlen. Selbst wenn nur, auch über Jahre hinaus, 20,00 EUR pro Monat gezahlt werden, ist dies mit Sicherheit besser, als die Schulden anwachsen zu lassen und sich auf ein „Schuldnerdasein" einzustellen.

Bedenken Sie, daß aus dem bestehenden Titel über eine Zeit von 30 Jahren die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Ferner gebe ich zu bedenken, ob Sie in Zukunft den Gerichtsvollzieher als Ihren besten Bekannten kennenlernen wollen.

Mit freundlichen Grüßen



Gerhard Raab
(Rechtsanwalt)

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