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genehmigten Urlaub nach kündigung im ersten halbjar streichen?


07.05.2011 14:27 |
Preis: ***,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Marcus Bade


| in unter 1 Stunde

Hallo,
Hoffe sie können mir helfen.
Meine Freundin möchte ihre Arbeit am 13.05 mit wirkung zum 15.06 Kündigen da sie eine neue Stelle gefunden hat.Sie arbeitet in dem Betrieb ca. 1 jahr und 9 monate

Jetzt das Problem:

Sie hat anfang des Jahres 10 Tage Urlaub beantragt für den Zeitraum 13.05- 27.05
(sie hat eine 5 tage woche)
Dieser wurde genehmigt.Dann hatte sie im Februar schon 3 Tage Urlaub.

Das heißt sie hätte dann 13 tage urlaub.Da sie aber nun Kündigen will stehen ihr ja von ihren 20 Tagen Jahresurlaub anteilig nur 10 zu und somit währen das 3 Tage zu viel.

Kan der Arbeitgeber diese 10 Tage jetzt streichen bzw aus den 10 tagen 7 machen?
Wir haben nämlich eine Reise gebucht.

Wäre nett wenn sie mir dazu vielleicht nen verweis auf ein Gerichtsurteil oder einen Gesetzestext geben könnte.

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 1521 weitere Antworten zum Thema:
Kündigung Urlaub
07.05.2011 | 14:52

Antwort

von

Rechtsanwalt Marcus Bade
196 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Anfrage kann ich Ihnen anhand Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:

Ich möchte zunächst vorausschicken, dass die Antwort zu Ihrer Frage unter Umständen anders ausfallen könnte, wenn aus dem Arbeitsvertrag etwas anderes hervorgeht.

Grundsätzlich einschlägig ist hier § 5 Abs. 1 c) Bundesurlaubsgesetz.

Danach steht einem Arbeitnehmer, wenn er (oder sie) in den ersten 6 Monaten eines Kalenderjahres aus dem Betrieb ausscheidet für jeden vollen Monat des jeweiligen Jahres 1/12 des Jahresurlaubs zu.

Kündigt Ihre Freundin also zum 15.06.2001 stehen Ihr für 2011 lediglich 5/12 (für Januar bis Mai) ihres Jahresurlaubs zu.

Bei 20 Urlaubstagen im Jahr heißt dies, dass Ihrer Freundin für 2011 lediglich 8,33 Urlaubstage zustehen.

Da sie schon 3 Tage genommen hat verbleiben lediglich noch 5,33 Urlaubstage.

Mehr als das muss der Arbeitgeber auch nicht bewilligen, so dass er auch die Möglichkeit hat, die zu viel bewilligten Urlaubstage wieder zu streichen.

Alternativ wäre möglich (wenn sich der Arbeitgeber darauf einlässt) dass sich Ihre Freundin die zu viel bewilligten Urlaubstage vom Lohn abziehen lässt.

Ich bedauere, Ihnen keine für Ihre Freundin günstigere Auskunft geben zu können, hoffe, dass ich Ihnen dennoch mit meiner Antwort einen Einblick in die Rechtslage verschaffen konnte und verbleibe


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Bade

Rechtsanwalt
Marcus Bade
Hogenestweg 17a
12353 Berlin

Tel: 030 85075064
Fax: 030 85075065

rechtsanwalt(at)ra-bade.de
http://www.ra-bade.de

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Marcus Bade
Berlin

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