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Frage geschrieben am 17.04.2007 14:22:00

gemeinsames wohneigentum

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1103
mein freund und ich haben ein gemeinsames haus und leben seit einem halben jahr darin. sein hund lebt auf dem grundstück in einem zwinger. jetzt wollen wir uns trennen. muss ich solange das haus noch uns beiden gehört seinen hund a) auf unserem grundstück, b) in unserem haus dulden?


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Diese Antwort ist vom 17.4.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 17.04.2007 14:37:23
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
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Sehr geehrte Ratsuchende,

solange Ihr Freund das Haus und das Grundstück noch mitnutzt, können Sie der Haltung des Hundes im Haus und auf dem Grundstück nicht widersprechen. Während der Zusammenlebens haben Sie insoweit Ihr Einverständnis dazu gegeben.

Anders ist hingegen die Situation, wenn der Freund auszieht und Sie das Gundstück alleine nutzen. Dann ist er verpflichtet den Hund mitzunehmen. Sie sind nicht verpflichtet, den Hund zu behalten und ihn zu dulden.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

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