Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 17 weitere Antworten zum Thema Reparatur.
mein geleaster kaffeeautomat ist defekt.
ich habe nun bei dem leasingpartner angerufen,diese sagen es kommt ein techniker selbverständlich ins haus nur ich muss die kosten von anfahrt ,stundenlohn und material selber tragen.ist das korrekt?lease ich dafür nicht das gerät,das diese kosten mit enthalten sind?
Antwort geschrieben am 01.04.2011 12:23:24 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Heinz-Fangman-Str. 2, 42287 Wuppertal, Tel: 0202 76988091, Fax: 0202 76988092
Fachanwalt Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 160
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gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Ein Leasingvertrag ist üblicherweise dadurch gekennzeichnet, dass der Leasingnehmer, also Sie, die Gefahr und Haftung für die Instandhaltung, Sachmängel, Untergang und Beschädigung der geleasten Sache tragen. Vom Ansatz her ist also die Aussage des Leasinggebers richtig, dass Sie für die Reparatur aufzukommen haben.
Natürlich kann etwas Anderes in Ihrem Leasingertrag vereinbart sein, was dann noch genauer zu prüfen wäre.
Als Ausgleich dafür, dass Sie für die Reparatur aufkommen müssen, dürfte der Leasinggeber Ihnen aber seine Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer des Kaffeeautomaten und - soweit vorhanden - Garantieansprüche gegen Hersteller abgetreten haben. Es müsste also geprüft werden, ob die Gewährleistungs- oder auch Garantiefrist noch nicht abgelaufen ist. Auch hierzu müssten Sie in den Vertrag schauen. Falls noch Ansprüche aus Gewährleistung oder Garantie bestehen müsste der Verkäufer oder Hersteller die Kosten der Reparatur tragen, wenn der Defekt auf einen Sachmangel zurückzuführen ist.
Dr. Elke Scheibeler
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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