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Frage geschrieben am 08.12.2011 17:41:37

gelddiebstahl

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € 55,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1086
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Guten tag

also ich habe eine frage.
Eine arbeitskollegin und ich haben eine woche lang aus der kasse userer Arbeit geld entnommen ,wir haben aber damit aufgehört gehabt, waren ungefähr so 3oo euro jeweils,wir haben gemerkt das das nicht richtig ist.aber dann nach einer woche wurden wir fristlos entlassen und haben jetzt eine anzeige.Ich habe mich bei mein ex chef entschuldigt und habe gesagt ich zahle ihm alles wieder zurück und auch mehr wenn er will. Ich habe ihm auch gesagt es ist einfach passiert wir haben nicht nachgedacht und es tut uns wirklich alles so leid ich weiß nicht was mit mir los war.
Und ich bin noch nie vorbestraft gewesen. was erwartet mich jetzt? muss ich ins gefängnis?


Antwort geschrieben am 08.12.2011 19:09:56
Rechtsanwalt Andreas Riehn
Einsteinstraße 183, 81677 München, Tel: 089 / 380 123 120, Fax: 089 / 380 123 129
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts sowie Ihres Einsatzes beantworten möchte. Dieses Forum dient zur ersten rechtlichen Orientierung, kann und soll keinesfalls die Beratung bei einem Rechtsanwalt vor Ort ersetzen.

Ich halte es für unwahrscheinlich, dass Sie eine Gefängnisstrafe erhalten. Sie sind nach Ihren Angaben nicht vorbestraft und zeigen sich einsichtig. Versuchen Sie den Schaden so schnell wie möglich wieder gutzumachen, denn das beeindruckt die Staatsanwaltschaft erfahrungsgemäß am meisten.

Es ist davon auszugehen. dass die zuständige Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erlassen wird, der ggf. unter 90 Tagessätze liegt. Damit erhalten Sie zwar einen Eintrag in das Bundeszentralregister, brauchen sich aber nicht als vorbestraft zu bezeichnen und die Tat wird nicht in ein Führungszeugnis eingetragen. Ein Tagessatz der Geldstrafe wird ungefähr einem Tagesverdienst von Ihnen entsprechen, bzw. dem Wert der Ihnen pro Tag zur Verfügung steht.

Es ist aber grundsätzlich auch möglich, die Einstellung des Verfahrens zu erreichen, da sie bisher nicht straffällig geworden sind und den Schaden gutmachen wollen und sich zudem einsichtig zeigen. Hierbei ist es aber besser, wenn dies ein Anwalt im Gespräch mit der Staatsanwaltschaft versucht umzusetzen.

Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen. Bitte nutzen Sie bei Unklarheiten die kostenlose Nachfragefunktion. Sollten Sie eine weitere Vertretung über die hier erteilte Erstberatung hinaus wünschen, kontaktieren Sie mich bitte per E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Riehn
Rechtsanwalt
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gelddiebstahl | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-12-08
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