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Frage geschrieben am 25.03.2009 03:42:07

gekündigter Dispositionskredit/Bankkonto / Einrede der Verjährung

Rechtsgebiet: Kredite | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6591
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Sehr geehrte Damen und Herren Anwälte,

es geht um folgenden Sachverhalt.

Anfang 2005 wurde ich arbeitslos. Meine ehemalige Bank forderte mich auf den Dispositionskredit vollständig auszugleichen (ca. 1650 Euro) nachdem kurzzeitig kein Geld einging.

Dies war mir nicht möglich. Ich bot der Bank Ratenzahlung an und bittete um evtl. Umschuldung in ein Darlehen. Darauf bekam ich keine Antwort.

Im Februar 2005 wurde mir das Konto inkl. Dispositionskredit (1700 Euro) gekündigt. Auf dem letzten Auszug stand "Kontoauflösung, Forderung (Filiale) Brief folgt. (Filiale) gelöschte Girokonten Euro + 1700 Euro".

Als ich bei der Bank anrief um zu verhandeln wurde mir gesagt das Konto bestünde nicht mehr und wurde an ein Inkasso/Anwaltsbüro übergeben. Ich solle abwarten.

In etwa März/April 2005 kam tatsächlich ein Brief einer Anwaltskanzlei die mir die Vertretung der Bank anzeigte und mich aufforderte den kompletten Saldo in Höhe von nun ca. 2100 Euro auszugleichen.

Ein schriftliches Ratenangebot, da mir der Komplettausgleich nicht möglich war, wurde wieder nicht beantwortet! Ich ging dann soweit und überwies eine Rate meines Angebots auf das angegebene Konto in Höhe von 50 Euro ohne Aufforderung oder Einverständniserklärung der Kanzlei.

Als wieder keinerlei Reaktion erfolgte überwies ich nicht weiter.

Dummerweise geriet das Ganze irgendwann in Vergessenheit. Ich hörte nichts von Seiten der Bank oder der Kanzlei.

Am 9.3.09 kam ein Mahnschreiben dieser Kanzlei in dem ich aufgefordert wurde nunmehr knapp 2600 Euro in einer Summe auf das Angegeben Konto zu bezahlen. Bis dahin keine Reaktion, Mahnungen oder ähnliches.

Ich war nicht gerade erfreut über dieses ignorante Verhalten und die nun aufgelaufenen Zinsen.

Ich antwortet per Einschreiben und wies die Forderung zurück. Weiter erhob ich die Einrede der Verjährung und berief mich auf §195 BGB sowie §214 BGB.

Diesmal bekam ich prompt, ca. 1 Woche später, eine Antwort die lautet: "Die bestehenden Forderungen sind nach § 497 3,3 BGB NICHT verjährt. Folglich ist die Verjährung der Ansprüche auf 10 Jahre gehemmt." Ich wurde abermals zur Zahlung aufgefordert.

Die Forderung wurde bis heute nicht tituliert.

Meine Fragen an Sie:

- Liegt hier tatsächliche KEINE Verjährung vor?

Ich bin der Auffassung das Konto wurde vollständig gelöscht/gekündigt daher greift §497 BGB nicht. Wie sehen Sie das?

- Wie soll ich mich weiter verhalten?

Vielen Dank für Ihre Mühe!


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 25.3.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 25.03.2009 07:10:35
Rechtsanwalt Holger J. Haberbosch
Schillerstraße 8, 79102 Freiburg, Tel: 0761/2967880, Fax: 0761/29678810
Fachanwalt Steuerrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Vertragsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage möchte ich anhand Ihrer Angaben und des von Ihnen ausgelobten Einsatzes wie folgt beantworten:

nach allgemeiner Meinung gelten die Vorschriften über Verbraucherkreditverträge nach den §§ 492 ff BGB auf für Kontokorrent- oder Überziehungskredite, wie auch Dispositionskredite gem. § 493 BGB. Dies hat zur Folge, dass auch die Bestimmung zur Verjährung § 497 III BGB auf die von Ihnen beschriebene Forderung Anwendung fndet und somit die Forderung der Bank hinsichtlich der Verjährung gehemmt ist. Der Umstand, dass das Konto gekündigt wurde hat insofern keine Bewandnis, da die Forderung weiterhin aus dem Dispositionskredit herrührt.

Hiernach ist die Forderung der Bank noch nicht verjährt, dies gilt im Übrigen auch für entstandene Zinsen.
Am Rande möchte ich noch darauf hinweisen, dass der Gläubiger nicht verpflichtet ist, ein Ratenzahlungsangebot anzunehmen, d.h. dass die Bank auf Ihre Schreiben nicht reagiert hat ist leider misslich, aber letztlich für das Bestehen und die Höhe der Forderung nicht entscheidend.

Sie sollten abermals versuchen, eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen um so etwaige Titulierungsversuche der Bank zu verhindern.

Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Steuerrecht

Tel. 0761/2967880

Fax 0761/29678810

Haberbosch@hs-rechtsanwaelte.de

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