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gehalt


06.03.2013 13:51 |
Preis: 35,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Steffan Schwerin


| in unter 2 Stunden

Zusammenfassung: Arbeitsrecht
betriebliche Übung bei Mehrarbeit nach 3 Monaten


ich habe einen unbefristeten 30 stunden arbeitsvertrag hab jetzt aber die letzten 4 monate 40 stunden gearbeitet und auch bezahlt bekommen nu soll ich jetzt wieder 30 stunden arbeiten hab aber gehört das wenn ich mind.3 monate mit 40 stunden bezahlt wurde das der arbeitgeber mich nich einfach auf 30 stunden zurücksetzen kann

Einsatz editiert am 06.03.2013 13:59:16
06.03.2013 | 14:23

Antwort

von

Rechtsanwalt Steffan Schwerin
633 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

In der Tat kann man hier überlegen, über die sogenannte betriebliche Übung zu dem Ergebnis zu kommen, dass die Arbeitszeit vertraglich geändert wurde.

Eine betriebliche Übung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum hinweg freiwillig eine bestimmte Verhaltensweise zugunsten der Arbeitnehmer umgesetzt hat.

Stellt sich in Ihrem Fall nur die Frage, ob drei Monate schon ausreichen.

Im Grunde hat der Arbeitgeber eben jene drei Mal eine geänderte Situation geschaffen.

Letztlich kommt es auch darauf an, ob es betriebsbedingte Gründe gibt, die Stunden wieder herabzusetzen.

Meines Erachtens hat der Arbeitgeber in diesen drei Monaten noch keinen zwingenden Punkt zur Änderung gesetzt.

Sie sollten aber dennoch erstmal darauf bestehen, dass dies so fortgeführt wird.

Kann der Arbeitgeber aber dringende betriebliche Gründe dagegenhalten, bleibt es bei den 30 h.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.


Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena

Tel.: 036412692037
Fax: 036412671047
Email: info@raschwerin.de
Skype: raschwerin
Internet: www.jena-rechtsberatung.de

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Jena

633 Bewertungen
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