Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 244 weitere Antworten zum Thema Ebay.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich trete mit folgender Frage an Sie heran, und bitte Sie hierbei um Ihre Hilfe.
Ich habe vor wenigen Tagen bei eBay ein paar Sportshuhe gekauft. Im Vergleich zum Ladenpreis von etwas über 90 € schien mir der Verkaufspreis von 50 € sehr günstig, so dass ich ein Paar dieser Schuhe kaufte. In der Auktion wurden Sie als Originale ausgewiesen, Logos und Beschreibungen vom Hersteller übernommen. Der Arikel stammt lt. der Verkäufer Angaben aus den USA, wodurch ich mir zuerst den recht niedrigen Preis erklärte.
Mittlerweile habe ich nun herausgefunden dass der Hersteller dieser Schuhe seinen lizenzierten Verkäufern den Verkauf bei Ebay untersagt, und es verbindliche Preise für den Weiterverkauf gibt. Derart hohe Preisnachlässe sind nicht möglich. Es gibt derzeit wohl weit über 200 Shops die Fälschungen dieser Schuhe weltweit verkaufen. Ich habe die Ware bisher nicht erhalten, bin mir aber jetzt schon sicher eine Fälschung erworben zu haben.
Der Verkäufer gibt an dass die Ware aus einem Einkaufszentrum in den USA verkauft wird. Ich habe dieses besagte Einkaufszentrum kontaktiert, mit dem Ergebnis dass es dort den Shop nicht gibt. Die Adresse enthalte zudem auch Fehler in der Hausnummer. Die vom Verkäufer bei Ebay angegebene Adresse ist somit falsch.
Des weiteren gibt der Verkäufer für die Rücksendung der Ware eine Packetstation in einer mittelgroßen Stadt Deutschlands an. Nach meinen Recherchen steht diese Paketstation jedoch nicht in der angegeben Stadt.
Auf meine Nachfrage hin hat der Verkäufer mir Trackingdaten der Paketsendung übermittelt. Diese Trackingdaten geben aus, dass das Paket aus der Stadt mit dem Einkaufszentrum über Portland - Bejing - Amsterdam nach Deutschland gekommen ist.
Die Internetseite des Pakeunternehmens weist bis auf eine Eingabezeile und ein billiges Logo keinerlei Impressum oder sonstige Daten aus. Auf meine Recherche hin fand ich heraus, dass die Internetseite erst seit Anfang des Jahres auf eine Privat Person in England registriert ist. Das Unternehmen ist nicht über Google aufzufinden. Die Trackingdaten sind zumal sehr mysteriös, da das Paket angeblich von Bejing nach Amsterdam lediglich 4 Stunden benötigt hat. Passagierflugzeuge benötigen für diese Strecke laut meinen recherchen mindestens 12 Stunden.
Alle Trackingdaten vor Peking enden Exakt auf 00.00.00. So wurde das Paket zum Beispiel um 09.00.00 Uhr aufgebenen und wurde um 11.00.00 Uhr weiterbearbeitet. Erst ab Amsterdam enthalten die Uhrzeiten auch Minuten, bzw. Sekunden.
Wobei wie gesagt die Sendung nachweislich nicht aus dem besagten Ort stammen kann, da es diesen Shop unter der Adresse nicht gibt.
Ich gehe jedoch trotzdem davon aus dass ich die Ware erhalten werde, da der Verkäufer bei Ebay über 600 positive Berwertungen hat.
Jedoch habe ich aufgrund der verschiedenen Indizien den Verdacht, dass es sich hier um vorsätzlichen Betrug handelt.
Um die ganzen geschilderten Unstimmigkeiten zu veranlassen, ist meines erachtens nach eine Menge kriminielle Energie notwendig.
Was genau kann ich an dieser Stelle tun ?
Ich hätte auf der einen Seite gerne einen Originalen Schuh, auf der anderen Seite mein Geld zurück. Auch möchte ich verhindern dass weitere "Kunden" auf diese Personen hereinfallen. Zumal der Verkäufer bei Ebay mehrere Konten hat bei denen verschiedenste Markenartikel verkauft werden.
Antwort geschrieben am 29.07.2010 16:56:36 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
Am Wissenschaftspark 29, 54296 Trier, Tel: 06514628376, Fax: 06514628377
Kaufrecht, Familienrecht, Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 166
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gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Ihr Hauptanliegen ist es, Ihr Geld zurückzuerhalten. Sie sollten daher von Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Sie können entweder warten, bis Sie die Schuhe erhalten haben. Dann sollten Sie schriftlich eine kurze Widerrufserklärung verfassen und diese zusammen mit den Schuhen an den Händler zurücksenden. Sie müssen den Widerruf auch nicht begründen. Der Händler ist verpflichtet, Ihnen den Kaufpreis zu erstatten.
Alternativ können Sie auch schon jetzt, also vor Ankunft der Schuhe, die Widerrufserklärung schriftlich abgeben und die Schuhe nach ihrem Eintreffen zurücksenden. Die Rücksendekosten trägt der Verkäufer.
Sollten Sie dann Probleme haben, Ihr Geld zurückzuerhalten, sollten Sie den Verkäufer nochmals mit Verweis auf den Widerruf mit Frist zur Zahlung auffordern. Sollte auch dieser Versuch erfolglos bleiben, haben Sie die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung des Rückzahlungsanspruchs zu betrauen.
Parallel dazu sollten Sie sich schnellstmöglich direkt mit eBay in Verbindung setzen und darauf hinweisen, dass es sich nach Ihrer Einschätzung bei den Schuhen um Plagiate handelt. Sicherlich wird Ebay sodann dem Verdacht nachgehen und entsprechende rechtliche Schritte gegen den Verkäufer einleiten.
Ich hoffe, Ihnen in dieser Angelegenheit weitergeholfen zu haben. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um eine erste Einschätzung handelt, die ausschließlich auf dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt beruht. Sollten hier Angaben weggelassen oder hinzugefügt worden sein, kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt
Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 29.07.2010 17:11:43
Sehr geehrter Ratsuchender,
meine Antwort möchte ich noch wie folgt ergänzen:
Ein Widerrufsrecht haben Sie nur dann, wenn es sich bei dem Verkäufer um einen Unternehmer handelt. Anhand Ihrer Angaben und der Tatsache, dass der Verkäufer über 600 Bewertungen hat, gehe ich davon allerdings aus.
Sollte der Verkäufer dennoch kein Unternehmer sein, können Sie auch auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht zurückgreifen. Die Schuhe wurden Ihnen als Original verkauft. Wenn Sie nun ein Plagiat erhalten, stellt dies einen Sachmangel dar. Sie können den Verkäufer dann auffordern, Ihnen binnen einer angemessenen Frist entsprechende Originale zu übersenden. Nach erfolglosem Fristablauf können Sie dann vom Vertrag zurücktreten und Ihr Geld zurückverlangen.
Sollten Sie noch Rückfragen haben, können Sie gerne von der kostenlosen Nachfragefunktion Gebrauch machen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Ratsuchender,
meine Antwort möchte ich noch wie folgt ergänzen:
Ein Widerrufsrecht haben Sie nur dann, wenn es sich bei dem Verkäufer um einen Unternehmer handelt. Anhand Ihrer Angaben und der Tatsache, dass der Verkäufer über 600 Bewertungen hat, gehe ich davon allerdings aus.
Sollte der Verkäufer dennoch kein Unternehmer sein, können Sie auch auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht zurückgreifen. Die Schuhe wurden Ihnen als Original verkauft. Wenn Sie nun ein Plagiat erhalten, stellt dies einen Sachmangel dar. Sie können den Verkäufer dann auffordern, Ihnen binnen einer angemessenen Frist entsprechende Originale zu übersenden. Nach erfolglosem Fristablauf können Sie dann vom Vertrag zurücktreten und Ihr Geld zurückverlangen.
Sollten Sie noch Rückfragen haben, können Sie gerne von der kostenlosen Nachfragefunktion Gebrauch machen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 29.07.2010 19:07:32
Hallo Herr Zimmlinghaus,
vielen Dank erstmal für Ihre schnelle Antwort.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, steht mir das gesetzliche Gewährleistungsrecht unabhängig von der Gewerbsmäßigkeit des Verkäufers zu, oder ?
Selbstverständlich wäre es meine erste Wahl, den Verkäufer dazu zu bringen mir die aus der Auktion vereinbarte Ware, original Schuhe, zu übergeben. Mein Menschenverstand sagt mir hier jedoch bereits, dass es dazu nicht kommen wird. Der Verkäufer scheint mir derartig kriminell, dass solche Forderungen wahrscheinlich irgnoiert werden. Eine Klage bei einem Streitwert von etwas mehr als 100 € ist sicherlich nicht sinnvoll, oder ?
Ist ein Schreiben in der Form "wenn Sie mir nicht das Original geben - komme ich mit dem Anwalt" möglich, oder grenzt das an Erpressung ?
Leider habe ich keine Möglichkeit den Verkäufer als Person zu kontaktieren, weil die angegebene FIrma in dieser Form ja nicht existiert. Meine Frage zielte auch darauf ab, ob ich eine Strafanzeige wegen Betruges stellen kann / soll, auch wenn ich die Ware im Rahmen meines Wiederrufsrechtes zurück gegeben habe?
Viele Grüße
Hallo Herr Zimmlinghaus,
vielen Dank erstmal für Ihre schnelle Antwort.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, steht mir das gesetzliche Gewährleistungsrecht unabhängig von der Gewerbsmäßigkeit des Verkäufers zu, oder ?
Selbstverständlich wäre es meine erste Wahl, den Verkäufer dazu zu bringen mir die aus der Auktion vereinbarte Ware, original Schuhe, zu übergeben. Mein Menschenverstand sagt mir hier jedoch bereits, dass es dazu nicht kommen wird. Der Verkäufer scheint mir derartig kriminell, dass solche Forderungen wahrscheinlich irgnoiert werden. Eine Klage bei einem Streitwert von etwas mehr als 100 € ist sicherlich nicht sinnvoll, oder ?
Ist ein Schreiben in der Form "wenn Sie mir nicht das Original geben - komme ich mit dem Anwalt" möglich, oder grenzt das an Erpressung ?
Leider habe ich keine Möglichkeit den Verkäufer als Person zu kontaktieren, weil die angegebene FIrma in dieser Form ja nicht existiert. Meine Frage zielte auch darauf ab, ob ich eine Strafanzeige wegen Betruges stellen kann / soll, auch wenn ich die Ware im Rahmen meines Wiederrufsrechtes zurück gegeben habe?
Viele Grüße
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 29.07.2010 20:20:12
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Nachfrage möchte ich wie folgt beantworten:
Ja, das Gewährleistungsrecht steht Ihnen unabhängig von der Gewerbsmäßigkeit des Verkäufers zu.
Ich muss Ihnen leider zustimmen, dass es vermutlich unwahrscheinlich ist, dass der Verkäufer Ihnen Originalschuhe beschafft. Ob Sie eine zivilrechtliche Klage gegen den Verkäufer erheben möchten, wenn Sie selbst bereits davon ausgehen, dass es schwierig sein wird, Ihr Recht durchzusetzen, müssen Sie selbst entscheiden. Der erfolgsversprechendere Weg wäre aber in jedem Fall, dass Sie im Rahmen des Gewährleistungsrechts zunächst auf Rückerstattung des Preises bestehen.
Es steht Ihnen frei, dem Verkäufer mitzuteilen, dass Sie sich vorbehalten, einen Anwalt einzuschalten. Dieses Vorgehen stellt keine rechtswidrige Erpressung dar, sondern erscheint sogar ratsam.
Unabhängig davon, ob Sie Ihr Geld zurückbekommen oder sogar Originalware erhalten, steht es Ihnen frei, Strafanzeige wegen Betrugs zu erstatten.
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Nachfrage möchte ich wie folgt beantworten:
Ja, das Gewährleistungsrecht steht Ihnen unabhängig von der Gewerbsmäßigkeit des Verkäufers zu.
Ich muss Ihnen leider zustimmen, dass es vermutlich unwahrscheinlich ist, dass der Verkäufer Ihnen Originalschuhe beschafft. Ob Sie eine zivilrechtliche Klage gegen den Verkäufer erheben möchten, wenn Sie selbst bereits davon ausgehen, dass es schwierig sein wird, Ihr Recht durchzusetzen, müssen Sie selbst entscheiden. Der erfolgsversprechendere Weg wäre aber in jedem Fall, dass Sie im Rahmen des Gewährleistungsrechts zunächst auf Rückerstattung des Preises bestehen.
Es steht Ihnen frei, dem Verkäufer mitzuteilen, dass Sie sich vorbehalten, einen Anwalt einzuschalten. Dieses Vorgehen stellt keine rechtswidrige Erpressung dar, sondern erscheint sogar ratsam.
Unabhängig davon, ob Sie Ihr Geld zurückbekommen oder sogar Originalware erhalten, steht es Ihnen frei, Strafanzeige wegen Betrugs zu erstatten.
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