geblitzt- verjährt?
08.12.2011 09:08 |
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Verkehrsrecht
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Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
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Guten Tag,
wir waren im Freundeskreis mit zwei Sportwagen unterwegs, die Fahrer/ Beifahrer wechselten auch zwischen den PKW.
Ein PKW wurde am 12.07.11 geblitzt (zu geringer Abstand). Daraufhin wurde die Halterin des betroffenen PKW ( sie war im Moment des Blitzens auch Beifahrer)als Zeuge befragt. Sie hat sich dazu nicht geäußert.
Am 29.08.11 wurde der Ehemann der Halterin als Zeuge befragt. Er hat sich ebenfalls nicht geäußert.
Am 10.10.11 (Eingang 14.10.11) wurde der Ehemann der Halterin als Betroffener angehört. Er hat wiedrum nicht geäußert, jedoch Akteneinsicht beantragt, diese wurde am 17.11.11 gewährt. Die Akteneinsicht hat die Halterin i.V. ihres Ehemannes wahrgenommen.
Gegen den Ehemann der Halterin wurd am 21.10.11 ein Bußgeldbescheid incl. 1 Monat Fahrverbot erlassen, dagegen erging fristgemäß Widerspruch.
Bei der Akteneinsicht war für die Halterin ersichtlich, dass nicht der beschuldigte Ehemann sondern der Freund zum Zeitpunkt des Blitzens der Fahrer war.
Für die Akteneinsicht- es wurde das Video abgespielt- sind 12€ Gebühren zu entrichten.
Fragen dazu:
- sind die 12€ Gebühren i.O.?
- ist die Ordnungswidrigkeit hinsichtlich des wirklichen Fahrers verjährt?
- wenn ja, sollte sich der wirkliche Fahrer gegenüber der Bußgeldstelle schriftlich äußern, damit es nicht erst zu einer Verhandlung kommt? oder gibt es einen beseren Weg?
- welcher Gerichtsstand wäre zu erwarten?
Vielen Dank









