ich bin seit Mai diesen Jahres Hausverwalterin für ein Mietshaus mit mehreren Wohnungen und einem Bistro. Die vorige Hausverwaltung hat seit der Nebenkostenabrechnung 2004 jährlich 252,00 € Gebühr für die hauseigene Sat-Anlage auf alle Mieter nach Quadratmeter umgelegt. In den mir übergebenen Unterlagen findet sich kein Hinweis, wie dieser Betrag zustande kommt (keine Rechnung o.ä.). Nachfragen bei der alten Hausverwaltung sind nicht möglich. In den Vorjahren wurde diese Gebühr offensichtlich von allen Mietern akzeptiert. In fast allen Mieteinheiten fand jedoch in 2006 ein Wechsel statt. Ein neuer Mieter macht nun Probleme und will diese Gebühr nicht zahlen. Im Mietvertrag, der noch mit der alten Hausverwaltung geschlossen wurde, steht nur ein allgemeiner Hinweis auf die Nebenkosten, aber nicht genau aufgeführt, dass für die Sat-Anlage eine Gebühr fällig ist. Da die alte Hausverwaltung, obwohl bis 30.4.07 tätig, sich weigerte, für 2006 eine Nebenkostenabrg. zu machen, muß die neue Hausverwaltung dies erledigen.
Meine Frage also: Kann ein Vermieter unter diesen Umständen rechtlich korrekt eine Sat-Gebühr verlangen? Ist es richtig, dass die Gerichte bei dieser Frage regional unterschiedlich entschieden haben?
Besten Dank und mit freundlichen Grüßen
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Diese Antwort ist vom 20.10.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 20.10.2007 16:47:59 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger
Schönbornstr. 41, 60431 Frankfurt, Tel: 069 - 523140, Fax: 069- 53098110
Familienrecht, Insolvenzrecht, Versicherungsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
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