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Frage geschrieben am 29.03.2011 12:47:33

gebühren bei nicht bezalte Artikel bei Ebay.

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 706
Ich habe eine Artikel per eBay gebotet, und dann musste Ich plötzlich nach Ausland gehen.und habe Verkäufer gesagt , dass ich artikel nicht kaufen kann. Er hat gasagt dass es nicht geht, Ich muss das kaufen.
Danach habe ich geschrieben dass er mir nach Thailand Artikel versenden. Er sagte " Ja Kein Problem "
Dann habe ich auch gesagt dass ich kann nur von Thailand überweisen kann. und es entsteht Gebühren,das muss er bezahlen..
Ich habe gewartet und habe kein Antwort bekommen..
später kommt Brief von seine Antwalt, dass ich Bezahlen muss zum bestimmte Frist, Ich war nicht zu Hause und habe erst Brief bekommen, das ist schon abgelaufen.

1. Ich bin Ausländer weiß überhaupt nicht, was wird weiter passiert, wenn ich nicht in bestimmte Frist bezahlt.

2. Muss Ich noch so viel Kosten bezahlen, da ich einfach in Ebay gebotet habe ,und konnte nicht bezahlen, Ich habe kein deutsche Konto, und er gab mir kein Konto Info für ausland.das habe ich ihm gesagt und Ich habe den Artikel auch nicht bekommen
3. Kann ich irgendwas dagegen tun.
wie kann ich tun
4. wird es mehr kosten ensteht wenn ich nicht bezahlen. da ich nicht zustimmt.

bei Ebay habe ich auch noch ihm negativ bewertung gegeben. Da ich nicht in der angegebenen Frist bezahlt haben erfolgt nun die Zwangsvollstreckung.was für Kosten ist es?
wie hoch ist sie? Gegen die negative Bewertung wird er ebenfalls Klage einreichen, da Ich Verhalten rufschädigend ist.
Kann er auch so machen?, wenn Ja , was wird weiter passiert

MfG







Antwort geschrieben am 29.03.2011 13:34:10
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Heinz-Fangman-Str. 2, 42287 Wuppertal, Tel: 0202 76988091, Fax: 0202 76988092
Fachanwalt Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Vorweg folgende Überlegungen:
An den über eBay abgeschlossenen Kaufvertrag sind Sie grundsätzlich weiterhin gebunden, auch wenn Sie kurz nach Abschluss des Kaufvertrags überraschend ins Ausland mussten und diesen nicht in Deutschland abwickeln konnten. Dass sich Ihre Lebensumstände so kurzfristig ändern, fällt grundsätzlich in Ihren Risikobereich und würde nicht zu einem Rücktritt oder Anfechtung des Vertrags berechtigen. Aus diesem Grund haben Sie auch selbst die Mehrkosten für eine Auslandsüberweisung oder für eine Versendung der Ware ins Ausland zu tragen.

Vor diesem Hintergrund beantworte ich Ihre Fragen weiter wie folgt:

1. Ich bin Ausländer weiß überhaupt nicht, was wird weiter passiert, wenn ich nicht in bestimmte Frist bezahlt.

Nach Ihrer Mitteilung haben Sie lediglich ein anwaltliches Aufforderungsschreiben erhalten, und die darin gesetzte Frist ist verstrichen.

Nach Fristablauf wird üblicherweise eine Klage erhoben oder ein Mahnbescheid beantragt, damit ein Urteil gegen Sie erreicht wird. In beiden Fällen würden Sie eine Zustellung von einem Gericht erhalten in einem gelben Umschlag. In dem Brief vom Gericht ist normalerweise eine Frist gesetzt. Lassen Sie diese verstreichen, ergeht ein Urteil bzw. ein Vollstreckungsbescheid gegen Sie. Aus diesem könnte die Zwangsvollstreckung eingeleitet und z.B. Ihr Konto oder Ihr Gehaltsanspruch gegen den Arbeitgeber gepfändet werden, wobei bei der Gehaltspfändung ein Mindestanteil, das sog. unpfändbare Einkommen, an Sie ausgezahlt werden würde.

Weiter unten in Ihrer Frageschreiben Sie, dass die Zwangsvollstreckung gegen Sie erfolgen soll. Ggf. liegt daher ein solches Urteil oder Vollstreckungsbescheid bereits gegen Sie vor. Sie sollten aus meiner Sicht das Schreiben einem Anwalt vor Ort vorlegen damit dieser feststellen kann, ob bereits ein Urteil oder Vollstreckungsbescheid gegen Sie existiert.

2. Muss Ich noch so viel Kosten bezahlen, da ich einfach in Ebay gebotet habe ,und konnte nicht bezahlen, Ich habe kein deutsche Konto, und er gab mir kein Konto Info für ausland.das habe ich ihm gesagt und Ich habe den Artikel auch nicht bekommen.

Den Artikel können Sie grundsätzlich noch fordern. Dass Sie diesen nicht erhalten haben, entbindet sie nicht von der Zahlungspflicht. Der Verkäufer kann aber eine vertragliche Nebenpflichtverletzung begangen haben, weil er Ihnen anscheinend auf Aufforderung die IBAN bzw. SWIFT-Nr. seines Kontos nicht mitgeteilt und es Ihnen nicht ermöglicht hat, das Geld zu bezahlen. Dies müsste sich anhand des Schriftverkehrs oder anhand von Zeugenaussagen beweisen lassen. In diesem Fall müssten Sie die offenbar bereits angefallenen Kosten nicht begleichen. Hierbei handelt es sich offenbar um eine vergleichbar hohe Summe. Dies setzt aber voraus, dass noch kein rechtskräftiges Urteil oder Vollstreckungsbescheid gegen Sie besteht. Anderenfalls wird es schwierig sein, gegen die Kosten noch vorzugehen, wenn die Fristen für eine Berufung oder einen Einspruch abgelaufen sind.

Zu den von Ihnen angesprochenen hohen Kosten ist mitzuteilen, dass auch bei vergleichsweise geringen Gegenstandswerten für einen Prozess relativ hohe Kosten anfallen. Bei einem Kaufgegenstand von EUR 50,00 könnten im Fall eines Prozesses leicht Gebühren von mehreren hundert Euro anfallen.

3. Kann ich irgendwas dagegen tun.
wie kann ich tun.
Aus meiner Sicht sollten Sie einem örtlichen Kollegen das Anwaltsschreiben vorlegen, damit dieser für Sie ermittelt, ob es bereits ein Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid gegen Sie besteht, da Sie selbst nicht wissen, ob bereits ein Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid vorliegt. Eine vergleichbare Situation ist bereits für einen Deutschen so komplex, dass er mit dieser nicht mehr alleine fertig wird. Sie sind Ausländer und nach Ihrer Mitteilung mit dem deutschen Rechtssystem nicht vertraut. Aus diesem Grund sollten Sie sich umso mehr beraten lassen. Dies sollte zudem ZEITNAH geschehen, da es ggf. Fristen für eine Berufung oder einen Einspruch gibt, die kurzfristig ablaufen könnten.

4. wird es mehr kosten ensteht wenn ich nicht bezahlen. da ich nicht zustimmt.
Wenn Sie nur nicht bezahlen und sonst nicht tätig werden, werden wohl noch weitere Kosten entstehen, da entweder eine Klage oder Mahnantrag eingereicht werden wird oder, falls bereits ein Urteil oder Vollstreckungsbescheid existiert, die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden wird.

5. Da ich nicht in der angegebenen Frist bezahlt haben erfolgt nun die Zwangsvollstreckung.was für Kosten ist es?

Die Kosten hängen von der Summe ab, die vollstreckt wird, und von der Anzahl der Vollstreckungsversuche. Sie müssen aber davon ausgehen, dass mindestens EUR 100,00 anfallen.

6. Gegen die negative Bewertung wird er ebenfalls Klage einreichen, da Ich Verhalten rufschädigend ist.
Kann er auch so machen?, wenn Ja , was wird weiter passiert

Wenn die negative Bewertung nicht korrekt ist, kann er Sie auf Unterlassung verklagen. Ob er Erfolg damit haben wird, hängt davon ab, ob Ihre Aussage richtig ist, was ich nicht weiter beurteilen kann. In diesem Fall würden Sie eine weitere Zustellung eines Gerichts erhalten in einem gelben Umschlag mit einer Frist.

Auch vor diesem Hintergrund empfehle ich Ihnen bereits jetzt kurzfristig einen örtlichen Kollegen aufzusuchen und sich beraten zu lassen. Auch aus diese Prozess könnten Ihnen weitere Kosten sogar im vierstelligen Bereich entstehen.

Dr. Elke Scheibeler
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Heinz-Fangman-Str. 2
42287 Wuppertal
Tel: 0202 76988091
Mobil: 0172 9077547
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