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Frage geschrieben am 13.09.2010 18:13:46

gültigkeit eines eu führerscheins aus italien in deutschland

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2767
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 17 weitere Antworten zum Thema Deutschland.
ich habe in italien einen wohnsitz(domicilio,residenza) angemeldet aus familären gründen am 26 august 2010 (bestätigung ect alles erhalten). ich habe jedoch meinen wohnsitz in deutschland auch behalten,habe mich also aus deutschland nicht abgemeldet und habe es auch nicht vor ,da ich gern hin und her pendle . derzeit bin ich ich in italien und mein angemeldeter wohnsitz ist das ferienhaus meines lebensgefährten der nur in deutschland gemeldet ist.
nun zu meiner frage:da ich nie einen autoführerschein hatte, kann ich mich in einer fahrschule in italien anmelden und den eu Führerschein sofort machen? ( ich habe bzw hatte nie eine sperre oder sonst was in deutschland, ). muss ich eventuell ab 26.august 2010 185 tage dazu zählen und ihn dann machen damit der führerschein auch in deutschland gültigkeit hat? oder kann ich ihn gleich in italien machen ???


Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich anhand Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt beantworten:

Die Zulässigkeitregeln ergeben sich aus der Fahrerlaubnisverordnung.
Sie können sowohl eine ausländische, italienische, Fahrverlaubnis erwerben, als auch den EU-Führerschein machen.

Nach § 29 FeV dürfen Sie im Deutschland nach Maßgabe Ihres ausländischen Führerschein fahren, d.h.mit einer gültigen und rechtmäßig erworbenen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen in Deutschland diejenigen Kraftfahrzeuge geführt werden, die der ausländischen Klasse entsprechen.

Allerdings sind daran wichtige Bedingungen geknüpft:
Eine ausländische Fahrerlaubnis berechtigt NICHT zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland,

wenn es sich um einen vorläufigen Führerschein oder einen Lernführerschein handelt (der im Ausstellungsland also noch nicht vollwertig ist, Beispiel "Learner's Permit")

solange in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen ist bzw. ein Fahrverbot besteht,

wenn die Fahrerlaubnis während eines Aufenthalts im Ausland erworben wurde, der kürzer als 185 Tage war

wenn der Auslandsaufenthalt nur auf dem Papier bestand, d.h. der ständige Aufenthalt tatsächlich weiterhin Deutschland war.

In Ihrem Fall kommt hier nur eine Einschränkung wegen der Aufenhaltsdauer in Italien in Frage. Der Aufenthalt muesste also -wie von Ihnen angenommen- mindestens 185 Tage bestanden haben ( was Ihnen ggf. jemand bestätigen wird. )

Nur wenn Sie anschliessend länger als 6 Monate wieder ihren alleinigen Wohnsitz in Deutschland begründen würden, muessten Sie den ausländischen Führerschein dann hier anerkennen lassen.

Der EU-Führerschein gilt in Deutschland unbegrenzt.
Inhaber eines Führerscheins aus einem EU- Land brauchen ihre Fahrerlaubnis grundsätzlich nicht in Deutschland registrieren zu lassen, sobald sie hier ihren Wohnsitz begründen.

Es düfrte daher vozugswürdig sein, den EU-Führerschein zu erwerben. Dies kann sofort geschehen.

Ich hoffe, Ihre Frage damit im Rahmen dieser Erstberatungsplattform zufriedenstellend beantwortet zu haben.



Mit freundlichem Gruß

S.Steidel
Rechtsanwalt

Für die weiteren Kontaktdaten oder nähere Informationen besuchen Sie gern meine website, rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir direkt eine eMail.
info@kanzlei-steidel.de
Tel.: 0431 - 895990
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 13.09.2010 23:34:03

ich frage nochmals genauer da der text den sie mir geschrieben haben in einem für mich zu schwierigen deutsch geschrieben ist. wenn ich also in italien sowie in deutschland gemeldet bleibe also über jahre hinweg. kann ich dann meinen Führerschein in italien zb. gleich morgen machen bzw erhalten ? bin gemeldet seit 26.08.2010 in italien . fakt ist das ich seit 26.08.2010 körperlich in italien bin und auch dort gut 8 monate verbringen werde . könnte ich also den führerschein als beispiel gleich morgen machen und ihn erhalten mit der vorausetzung das er in deutschland gültig ist ? funktioniert das so? bitte schreiben sie mir im einfachten deutsch zurück .danke im voraus.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 14.09.2010 08:44:20

Ja, Sie können morgen mit dem Führerschein beginnen. Sie sollten einen EU - Führerschein machen, der Sie auch Fahren in Deutschland berechtigt.

Bitte entschuldigen Sie die z.T. schwer verständliche - juristische- Ausdrucksweise.



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