fristlose Kündigung und Anzeige wegen Diebstahl
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
| in unter 1 Stunde
Folgendes ist passiert.
Ich arbeite in einem vier Sterne Hotel in Mittelfranken als Hausmeister und Haustechniker seid dem 01.08.2007.
Der Arbeitgeber hat mir einen schriftlichen Arbeitsvertrag unter die Nase gelegt und mich mit einem Bruttolohn von € 1.600, sowie kostenlose Übernachtung uns freies Essen(Mittag+Frühstück)darauf hin festgelegt. Sie kann mir den Arbeitsvertrag aber erst später zur Unterschrift geben, da sie ihn erst kopieren müsse. Seid dem habe ich ständig nachgefragt und sie verdröstet mich ständig.....sie werden ihn schon noch bekommen.
Am Freitag, den 27.08.2007 bekam ich von meinem Arbeitgeber einen Anruf.
Arbeitgeber:Wo haben sie das Regal von Zimmer Nr.36 hin (Hotel) und es fehlen von der Lampenbestellung mehrere Körper im Wert von € 30,00.
Ich erklärte ihr wo sich das Regal befindet und die teilweise fehlenden Lampenkörper sind in mehreren Zimmer von mir ausgetauscht wurden.
Worauf sie mich als Dieb bezeichnete und mir das nicht abnahm.
Erhielt am selben Tag per Telekram die sofortige Kündigung und sie würde die drei Wochen die ich gearbeitet habe den Lohn einbehalten.
Des weiteren werde sie bei der Polizei wegen Diebstahl Anzeige erstatten.
Meine Frage: Darf sie mich als Dieb bezüchtigen- ohne Beweise?
Darf sie mich auch ohne erhaltenen Vertrag sofort
kündigen?
Bekomme ich auch ohne Arbeitsvertrag wie mündlich
abgesprochen meinen Bruttolohn von € 1.600?
Überstunden werden bei Ihr nicht honoriert und
sind pflicht..... !?
Für eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen und bedanke mich schon jetzt dafür.









