Privatverkauf - Käufer fragt 1 Jahr nach Versand nach Ware?
Preis: ***,00 € |
Kaufrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Fachanwalt Strafrecht Martin Kämpf
| in unter 2 Stunden
Guten morgen.
Ich habe derzeit folgendes Problem:
Anfang letzten Jahres habe ich einen Artikel (Wert ****€) über ein Internetforum verkauft. Es fand sich ein Käufer, der mir den Betrag im vorraus bezahlte und mich bat die Ware noch nicht zu versenden. Er würde sich melden, wenn er die Ware geschickt haben möchte.
Auf mehrere e-Mails (nach 3-4 Monaten) bekam ich keine Antwort. Ich habe daruf hin, seine Adresse war mir bekannt, das Paket verschickt! Nach DHL-Verfolgung im Internet, wurde das Paket zugestellt. Für mich war der Fall somit erledigt.
Ich versuchte nach der erfolgreich gemeldeten Zustellung nochmals den Käufer zu erreichen. Ohne Erfolg. Ich hatte mein Geld, Ware war zugestellt und der Fall war abgehakt!!!
Von wegen:
Vor ein paar Tagen meldet er sich, wegen eines anderen Verkaufs meinerseits, bei mir er hätte Interesse an dem Artikel und würde nun auch gern die Ware haben, vom letzten Verkauf (Über ein Jahr her...)
Er droht mit Übergabe der Sache an einen Anwalt, da ich in der Beweispflicht wäre (Paketschein oder e-Mails..) Entweder Lieferung der Ware, oder die ****€ zurück!
Ich habe weder die e-Mails aus der Zeit, noch den Paketschein aufgehoben, da die Ware im Internet als zugestellt angegeben wurde.
Meine Eltern und Freundin erinnern sich an das Verpacken des "übergroßen" Paketes und die Abgabe bei der Post.
Auch über den Misstand, dass sich der Käufer nicht meldet, wurden Personen in -familiären- Umkreis unterrichtet.
Den Versand kann ich eben nicht MEHR nachweisen.
Eine gegenseitige Klärung wurde seitens des Käufers schon komplett abgelehnt, da ich laut seiner Aussage fahrlässig gehandelt hätte, da ich ohne sein Einverständis die Ware einfach verschickt habe.
Es gibt keine schriftliche Vereinbarung (Vertrag), welche wir getroffen haben, dass ich die Ware auf unbestimmte Zeit zurückhalten soll. (Außer e-Mails, die er angeblich noch vorliegen hat-ich jedoch nicht mehr)
Wie komme ich aus der Sache raus ohne die ****€ zurückzahlen zu müssen und die Ware ja auch nicht mehr zu haben?
Meine Vermutung liegt eher in einer betrügerischen Absicht seitens des Käufers...
Eine zügige Antwort über meine rechtl. Chancen wäre ich sehr dankbar!
Käufer Privatverkauf Jahr Versand









