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Privatverkauf - Käufer fragt 1 Jahr nach Versand nach Ware?


| 26.04.2010 10:29 |
Preis: ***,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Fachanwalt Strafrecht Martin Kämpf


| in unter 2 Stunden

Guten morgen.

Ich habe derzeit folgendes Problem:
Anfang letzten Jahres habe ich einen Artikel (Wert ****€) über ein Internetforum verkauft. Es fand sich ein Käufer, der mir den Betrag im vorraus bezahlte und mich bat die Ware noch nicht zu versenden. Er würde sich melden, wenn er die Ware geschickt haben möchte.
Auf mehrere e-Mails (nach 3-4 Monaten) bekam ich keine Antwort. Ich habe daruf hin, seine Adresse war mir bekannt, das Paket verschickt! Nach DHL-Verfolgung im Internet, wurde das Paket zugestellt. Für mich war der Fall somit erledigt.
Ich versuchte nach der erfolgreich gemeldeten Zustellung nochmals den Käufer zu erreichen. Ohne Erfolg. Ich hatte mein Geld, Ware war zugestellt und der Fall war abgehakt!!!
Von wegen:
Vor ein paar Tagen meldet er sich, wegen eines anderen Verkaufs meinerseits, bei mir er hätte Interesse an dem Artikel und würde nun auch gern die Ware haben, vom letzten Verkauf (Über ein Jahr her...)
Er droht mit Übergabe der Sache an einen Anwalt, da ich in der Beweispflicht wäre (Paketschein oder e-Mails..) Entweder Lieferung der Ware, oder die ****€ zurück!
Ich habe weder die e-Mails aus der Zeit, noch den Paketschein aufgehoben, da die Ware im Internet als zugestellt angegeben wurde.
Meine Eltern und Freundin erinnern sich an das Verpacken des "übergroßen" Paketes und die Abgabe bei der Post.
Auch über den Misstand, dass sich der Käufer nicht meldet, wurden Personen in -familiären- Umkreis unterrichtet.
Den Versand kann ich eben nicht MEHR nachweisen.

Eine gegenseitige Klärung wurde seitens des Käufers schon komplett abgelehnt, da ich laut seiner Aussage fahrlässig gehandelt hätte, da ich ohne sein Einverständis die Ware einfach verschickt habe.
Es gibt keine schriftliche Vereinbarung (Vertrag), welche wir getroffen haben, dass ich die Ware auf unbestimmte Zeit zurückhalten soll. (Außer e-Mails, die er angeblich noch vorliegen hat-ich jedoch nicht mehr)

Wie komme ich aus der Sache raus ohne die ****€ zurückzahlen zu müssen und die Ware ja auch nicht mehr zu haben?
Meine Vermutung liegt eher in einer betrügerischen Absicht seitens des Käufers...

Eine zügige Antwort über meine rechtl. Chancen wäre ich sehr dankbar!
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 33 weitere Antworten zum Thema:
Käufer Privatverkauf Jahr Versand
26.04.2010 | 11:02

Antwort

von

Rechtsanwalt Fachanwalt Strafrecht Martin Kämpf
170 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, diese beantworte ich unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Meines Erachtens liegt der Käufer falsch , insofern er meint, einen Anspruch auf nochmalige Zusendung des Paketes zu haben. Ihre Verpflichtung aus dem Kaufvertrag zur Übersendung der Kaufsache haben Sie bereits erfüllt.
Denn die sogenannte Transportgefahr geht beim Privatverkauf auf den Käufer über, sobald die Kaufsache an den Transporteur übergeben wird. Dies ist in § 447 BGB geregelt.
Einzig problematisch könnte vorliegend der Beweis der Übergabe des Paketes an die Post sein. Die dahingehende Beweislast tragen Sie. Das bedeutet, dass Sie in einem etwaigen Prozess beweisen müssen, dass Sie das Paket an die Post übergeben haben. Beweismittel ist ausweislich der Regelungen der ZPO unter anderem der Zeuge. Als Zeugen stehen ausweislich Ihrer Sachverhaltsschilderung die von Ihnen genannten Angehörigen zur Verfügung.

Bezüglich des Zeitpunktes der Lieferung ergibt sich aus der Bitte des Käufers, hiermit noch zuzuwarten, keine Verpflichtung eben dies zu tun. Sie konnten demnach bereits zuvor liefern.
Etwas anderes würde sich dann ergeben, wenn Sie bereits im Rahmen des Kaufvertragschlusses vereinbart hätten, dass die Lieferung auf Abruf des Käufers erfolgen soll.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben, und stehe im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion gerne für eine Nachfrage zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt & Strafverteidiger Martin Kämpf
Pettenkoferstraße 10a
80336 München

Fon 089/ 22843355
Fax 089/ 22843356

info@kanzlei-kaempf.net
www.kanzlei-kaempf.net

Nachfrage vom Fragesteller 26.04.2010 | 11:35

***Etwas anderes würde sich dann ergeben, wenn Sie bereits im Rahmen des Kaufvertragschlusses vereinbart hätten, dass die Lieferung auf Abruf des Käufers erfolgen soll.***

Der Käufer hat den Kauf zugesagt. Das mit der späteren Lieferung wurde erst später ausgehandelt und war eigentlich nicht direkt bei Zusage erwähnt!

Wie kann ich nach mehr als 1 Jahr die Lieferung denn beweisen? Sendungsdaten werden 3 Monate von DHL gespeichert, dannach gelöscht.

Es kann ja dann bei JEDEM Verkauf von Privat nach langer Zeit eine Lieferung bestritten werden oder? Wenn mir die Lieferung nicht schriftlich vom Käufer bestätigt wurde, von DHL aber schon....

Auf jedem Fall vielen Dank für Ihre Antwort.
Hat mir schon sehr gholfen. Jetzt gilt es den Paketschein zu finden :(

Der Fall bringt mich immerhin dazu jetzt nur noch per Nachnahme zu versenden oder die Sachen per Barzahlung bei Abholung. Oder Ebay....

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 26.04.2010 | 11:54

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Nachfrage, diese beantworte ich Ihnen wie folgt:

In Ihrer ursprünglichen Anfrage schilderten Sie, dass sowohl Ihre Lebensgefährtin als auch Ihre Eltern das Einpacken ebenso wie das Übergeben des Pakets an die Post beobachteten. Diese können demnach im Rahmen eines Prozesses bestätigen, dass Sie Ihren Verpflichtungen als Verkäufer der Sache -nämlich diese zu liefern -nachgekommen sind.
Zukünftig können Sie etwaige Bestätigungen Ihrer Lieferungen per Screenshot speichern oder ausdrucken.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 2010-04-26 | 13:11


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"Super Hilfe. Ich habe nun meine Grundlage um den höchstwahrscheinlich stattfindenden Prozess entsprechend zu bestreiten! Vielen Dank PS: EInsatz hat sich mehr als gelohnt, dass war es mir Wert"
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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2010-04-26
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Rechtsanwalt Fachanwalt Strafrecht Martin Kämpf
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