Handwerkerrechnung / Pauschalpreis vereinbart - Einheitspreis berechnet
22.04.2010 16:13 |
Preis: ***,00 € |
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Preis: ***,00 € |
Baurecht, Architektenrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle
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Ich habe von einer Sanitärfirma ein Angebot für eine Badezimmer-Komplettsanierung eingeholt. Das Aufmass und die Leistungsbeschreibung wurde nach Besichtigung des Badezimmers von der Firma selbst ermittelt. Dem Angebot liegt die VOB zugrunde. Für die Fliesenarbeiten hat die Sanitärfirma einen Fliesenleger als Subunternehmer beauftragt. Im Angebot wurden die Sanitär-Einrichtungsgegenstände mit einem Einheitspreis angeboten. Die Positionen der Fliesenlegerarbeiten und Sonstiges wurden mit einem Pauschalpreis angeboten, z.B.
Pos. 02.001
Menge: 1 psch.
Bezeichnung: 43 qm Wandfliesen, liefern, im Dünnbett verlegen und verfugen
Einzelpreis 1.886,70
Gesamtpreis 1886,70
Obwohl ich trotz mehrmaliger Aufforderung keine ausführliche Leistungsbescheibung für die Fliesenarbeiten erhielt, habe ich den Auftrag aus terminlichen Schwierigkeiten erteilt. Die neuen Mieter wollten vorzeitig einziehen.
Als ich die Rechnung erhielt, stellte sich raus, dass sie nicht prüffähig war. Zwar stimmten die Sanitär-Einrichtungsgegenstände 100%ig mit den Angebotspositionen überein, aber bei den Fliesenlegerarbeiten sind andere Positionsnummern vergeben worden. Es sind auch zusätzliche Positionen berechnet, die nicht im Angebot enthalten waren und auch mit mir nicht besprochen waren. Die Leistungen wurden mit Einzelpreisen (die ich nicht nachvollziehen kann) und teilweise als Regieleistung abgrechnet.
Durch einen Änderungsvorschlag des Fliesenlegers nach Baubeginn (Abriss der gemauerten und gefliesten Dusch-Trennwände) hat sich die Menge der zu liefernden und verlegenden Fliesen um 11 qm = 25 % verringert hat. Da die Firma willkürlich einen Einzelpreis von 58,50 Euro/qm berechnet, soll ich jetzt für 32 qm genausoviel zu bezahlen wie für die ursprünglich kalkulierten 43 qm und zusätzlich natürlich auch die Kunstglas-Trennwand.
Die Position "Fliesenabstemmen und entsorgen" die mit
Menge: 1 mal
Bezeichnung: Im Bad und WC ca. 43 qm Wandfliesen abstemmen und entsorgen
Einzelpreis: 971,94
Gesamtpreis: 971,94
angeboten war, wurde (zusammen mit anderen Positionen) als Regieleistung mit 36 Stunden Facharbeiter-Stunden berechnet. Ein detaillierter Regiebericht liegt auch nicht vor. Insgesamt haben sich die Kosten bei den Fliesenarbeiten um 38 % erhöht, obwohl weniger Fliesen verlegt werden mußten. Dies läßt sich auch durch geringfügige zusätzliche Maurer-Regiearbeiten nicht erklären.
Ich habe dies reklamiert, aber die Firma behauptet, es habe sich nicht Pauschalpreise gehandelt, da ja im Angebot Maße angegeben war.
Ich habe die Rechnung inzwischen bezahlt, allerdings bei den Positionen im Bereich der Fliesenarbeiten nur die vereinbarten Pauschalpreise. Ich habe eine korrigierte Rechnung mit nachvollziehbaren Rechnungspositionen - die mit den Angebotspositionen übereinstimmen - verlangt, aber nicht erhalten. Statt dessen weitere Erklärungen zur Restforderung, die das Ganze aber eher verdunkeln als aufhellen. Nun habe ich die 2. Mahnung für den Restbetrag bekommen.
Der Fliesenleger ist rabiat. Er hat meine 84-jährige Mutter angerufen die in meinem Haus Wohnrecht hat (ich wohne mehrer hundert Kilometer weit weg) und erklärt, sie solle mir ausrichten, er würde kommen und die Fliesen wieder abschlagen, wenn ich nicht zahle.
Wie soll ich mich jetzt verhalten!
Trifft nicht Ihr Problem?
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