364.854
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
1252 Besucher | 12 Anwälte online
 www.frag-einen-anwalt.de » Vertragsrecht » Gewerblich: Widerrufsrecht wurde abgelehnt
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Vertragsrecht » Gewerblich: Widerrufsrecht wurde abgelehnt

Gewerblich: Widerrufsrecht wurde abgelehnt


18.04.2010 22:47 |
Preis: ***,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Reinhard Otto


| in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Anwälte,

ich bin gewerbliche Onlinehändlerin und habe wegen eines Inserates über einer gewerblichen Plattform telefonischen Kontakt zu einem gewerblichen Onlinehändler aufgenommen und telefonisch bestellt.

Ware im Wert von 1200 € wurde am 26.03.10 geliefert. Jedoch nicht bestellte Ware, die dann auch jeder Endverbraucher ca. 250 € billiger im Internet kaufen kann.
Ich bestelle doch keine Waren, die teurer sind als im Laden, zudem ich diese auch wieder verkaufen muss.
Ich fühle mich betrogen und will das Geschäft rückgängig machen.

Versuch über die gewerbliche Plattform das Problem zu regeln, misslang. Jedoch wurde der Onlinehändler von Plattform entfernt.

Am 05.04.10 mein Widerrufsrecht geltend gemacht. Am nächsten Tag das Paket versendet per Nachnahme (Versandkosten übernahm ich) um sicher zu gehen, dass ich mein Geld auch bekomme. Absolut kein Vertrauen mehr vorhanden.
Paket kam zurück, weil es nicht zugestellt werden konnte. Adresse nicht bekannt. Onlinehandel existiert jedoch.
Schreiben vom 14.04.10 des Onlinehändlers:
Ich hätte telefonisch diese Bestellung akzeptiert. Von Falschlieferung kann nicht die Rede sein. Damit wird meine Reklamation abgelehnt.

AGB des Händlers:
Widerrufsbelehrung für Verbraucher im Sinne des §13 BGB
a) Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder-wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird-durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist begint nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Lieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß 312c Abs.2 BGB in Verbindung mit §1 Abs. 1,2 und 4 BGB-Info V sowie unsere Pflichten gemäß 312e Abs. 1 Satz1 BGB in Verbindung mit §3 BGB-Info V. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

b) Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind beiderseits empfangene Leistungen zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns in soweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung-wie Sie im Ladengeschäft möglich gewesen wäre-zurückzuführen ist. Im übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr des Unternehmens zurück zu senden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt, oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

c) Ausnahmen:
Das Widerrufsrecht besteht entsprechend der Vorschrift §312d Abs.4 BGB nicht bei Fernabsatzverträgen
- zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder
- eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder
- die auf Grund Ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder
- zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

Ende der Widerrufsbelehrung

Meine Frage an Sie:
Wie muss ich vorgehen, damit ich mein Geld wieder zurück bekomme, da Widerrufsrecht abgelehnt wurde.

In Erwartung einer hoffentlich positiven Nachricht Ihrerseits verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
123schneeball

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 32 weitere Antworten zum Thema:
Widerrufsrecht abgelehnt
18.04.2010 | 22:57

Antwort

von

Rechtsanwalt Reinhard Otto
538 Bewertungen
Guten Abend,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Da Sie als Händlerin Ware bestellt haben, die Sie selber gewerblich weiterveräussern wollten, sind Sie kein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB.

Ein Widerrufsrecht nach § 312d BGB steht Ihnen daher nicht zu. Insoweit ist die Ablehnung des Gegners formell korrekt.

Wenn Sie schreiben, Sie hätten nicht die bestellte Ware bekommen, deutet das darauf hin, dass ein Sachmangel i.S. des § 434 BGB vorliegt, weil die gelieferte Ware nicht dem entsprach, was Sie bestellt hatten. Sie könnten daher Ansprüche aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung haben.

Allerdings müssen Sie vor einem Rücktritt vom Vertrag der Gegenseite Gelegenheit zur Nacherfüllung geben, vgl. § 439 BGB.

Erst wenn dies zweimal fehlgeschlagen oder von der Gegenseite ernsthaft und nachhaltig verweigert wird, können Sie vom Vertrag zurücktreten und Ihr Geld zurückverlangen, vgl. § 440 BGB.

Ob tatsächlich falsche Ware geliefert worden ist, kann ich natürlich nicht beurteilen. Sie wären im Streitfall für diesen Umstand beweispflichtig.

Ich hoffe, Ihnen den zu beschreitenden Weg aufgezeigt zu haben.

Für weitergehende Unterstützung stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen



ANTWORT VON
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Bielefeld

538 Bewertungen
FACHGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht