Telefonmitschnitte von der Bank bekommen? Vertragsrecht
Login
Rechtsrat vom Anwalt: Schnell, sicher, günstig
 www.frag-einen-anwalt.de » Vertragsrecht » Telefonmitschnitte von der Bank bekommen?

Telefonmitschnitte von der Bank bekommen?


13.04.2010 11:27 |
Preis: ***,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Temuri Kakachia


| in unter 2 Stunden

Hallo,
ich bin seit Jahren Kunde der 1822direkt und ganz zufrieden.
In der letzten Zeit kommt es jedoch vor, dass die Callcenter Mitarbeiter versprechen machen, die dann von den entsprechenden Abteilungen nicht eingehalten werden.
Laut den AGBs der Bank werden die Telefonate mitgeschnitten:

Siehe Seite 22/28 Punkt 2:

2. Aufzeichnung der Telefongespräche
Insbesondere zur eigenen Sicherheit bin ich/sind wir damit einverstanden, dass alle Telefongespräche
(auch diejenigen, bei denen ich/wir von der 1822direkt angerufen werde/n) aufgezeichnet und aufbewahrt
werden.

Auf Anfrage die strittigen Telefonate von der Bank zu bekommen wurde geantwortet:
"Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen keine Abschrift der Telefonate zukommen lassen, da hierfür keine rechtliche Verpflichtung besteht"

Ich finde es unfair dass die Bank die Telefonate aufzeichnet um im Zweifelsfalle nicht herausgibt, so kann die Bank viel besser argumentieren als der Kunde.

Was darf ich legal dagegen tun?
- Selbst mitschneiden? Muss ich die Bank darüber informieren?
- Die herausgabe der Telefonate verlagen, weil persönliche Daten enthalten sind?
- weitere Ideen?

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 9 weitere Antworten zum Thema:
Bank
13.04.2010 | 12:12

Antwort

von

Rechtsanwalt Temuri Kakachia
101 Bewertungen
Sehr geehrte/er Fragesteller/in,

gerne beantworte ich Ihre Frage unter Zugrundelegung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

1. a) Wenn ich Sie richtig verstanden habe, geht es Ihnen darum zu beweisen, dass die Bankmitarbeiter Ihnen Versprechungen gemacht haben, die nicht eingehalten wurden. Die Frage der Beweisbarkeit wird aber erst wichtig, wenn Sie Ihre Bank z.B. wegen positiver Vertragsverletzung verklagen würden. Dann wäre die Bank aber verpflichtet die Aufzeichnungen, die Sie als Beweis im Prozess einführen, herauszugeben.

b) Bis dahin werden Sie sich leider damit begnügen müssen, bei Ihrer Argumentation die Bank auf die geführte Telefongespräche (Datum, Uhrzeit nennen) hinzuweisen und diese zu bitten die Gespräche zwecks Beweis anzuhören.

2. Die Bank kann legal (kein Verstoß gegen Datenschutzgesetz) die Telefongespräche Aufzeichnen, diese werden aber innerhalb der kurzen Zeit gelöscht (Aus Speicherkapazitätsgründen). Die vertragswidrige Nutzung dieser Aufzeichnungen ist der Bank selbstverständlich untersagt. Sie können also nicht ohne weiteres die Löschung verlangen. Schließlich haben Sie ja die AGBs der Bank beim Vertragsschluss akzeptiert. Im Fall der Fälle müssten Sie die AGB Klausel als unwirksam deklarieren und ihre Wirksamkeit gerichtlich überprüfen lassen. Das Gericht wird dann im Wege der Interessenabwägung zu entscheiden haben, ob diese Klausel wirksam ist. Einerseits steht hier die Interesse der Bank aus Sicherheitsgründen die Aufzeichnungen machen zu dürfen und auf der anderen Seite steht Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses Recht umfasst auch Ihr Recht Aufzeichnungen Ihres Gesprächs zu widersprechen.

3. Sie dürfen nicht heimlich Telefongespräche mit der Bank aufzeichnen. Sie müssen vor dem Beginn des Gesprächs dem Gesprächspartner mitteilen, dass Sie das Gespräch aufzeichnen. Willigt er der Aufzeichnung nicht, so müssen Sie diese beenden. Heimliche Aufzeichnungen haben auch vor Gericht kein Beweiswert. Viel besser wäre natürlich einen neutralen Zeugen bei den wichtigen Gesprächen dabei zu haben, der das Gespräch mithört (das Telefon laut stellen). Sie können auch den halblegalen weg wählen (moralisch nur in Notsituationen vertretbar) und das Telefongespräch heimlich aufzeichnen. Danach das Gespräch dem Zeugen vorspielen, der bereit wäre zu erklären, dass er das Gespräch live mitgehört hat (sonst nicht verwertbar).

Ich darf an dieser Stelle anmerken, dass die Erstberatung nur die erste rechtliche Beurteilung des Rechtsproblems auf Grund von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts bieten kann. Bei Unklarheiten biete ich Sie die kostenlose Nachfragefunktion zu nutzen. Abgesehen davon können Sie bei weiteren Fragen auch die Funktion "Direktanfrage" in Anspruch nehmen.

Ich wünsche Ihnen viel Glück und verbleibe mit freundlichen Grüßen:

T. Kakachia
-Rechtsanwalt-

______________________________________________________

Temuri Kakachia
Anwaltskanzlei

Tel: 07621/5107959
Fax: 07621/5107962


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Temuri Kakachia
Lörrach

101 Bewertungen
FACHGEBIETE
Ausländerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, allgemein
Rechtsberatung und Rechtsfragen online. Finden Sie einen Rechtsanwalt bei frag-einen-anwalt.de © 2012 QNC GmbH | Impressum