Werkstudent o. Vertrag - kein Anrecht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
| 06.04.2010 18:13 |
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Arbeitsrecht
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Sehr geehrte Anwältin, sehr geehrter Anwalt,
ich arbeite seit 1.2.2010 in einer Anwaltskanzlei (!) als Werkstudentin, bezahlt werde ich auf Stundenbasis (über 400€). Erst nach meiner Anstellung wurde mir - auf Nachfrage - mitgeteilt, dass ich keinen Vertrag erhalte. Das bedeute auch für mich, dass ich keinen bezahlten Urlaub und keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bekäme.
Auf den bezahlten Urlaub kann ich theoretisch verzichten, da ich aber monatlich laufende Kosten zu tragen habe, macht mir die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Gedanken.
Ist es rechtens, dass mir diese nicht zusteht? Wenn nicht, wie kann ich (ohne Klage etc.) vorgehen, sollte ich für einen längeren Zeitraum krank geschrieben werden, um mein Geld trotzdem zu bekommen?
Vielen Dank im Voraus!
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