364.854
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
1372 Besucher | 17 Anwälte online
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook

Kleinunternehmer mit Fantasienamen als Firmennamen


| 05.04.2010 16:49 |
Preis: ***,00 € |

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Steffan Schwerin


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Kleinunternehmer gemäß § 19 Abs. 1 UStG und nicht im Handelsregister eingetragen.

Ich möchte für meine Selbständige Tätigkeit ein Fantasienamen als Firmennamen verwenden. Wie ich bereits im Internet Recherchieren konnte, stellt das benutzten eines Fantasienamens für die Gewerblichentätigkeiten als Kleinunternehmer kein Problem da, sofern man im Schriftverkehr und bei Internetauftritten sein Vor- und Nachname angibt. Stimmt das?

Außerdem würde mich interessieren, ob ich bei meinem Fantasienamen als Zusatz "Geschäftsführer" oder auch "Inhaber" verwenden darf?

Beispiel:
Musterfirma
Geschäftsführer: Max Muster
Musterstraße 1
12345 Musterort

Meine letzte Frage besteht bei Anmeldungen. Wenn ich mich irgendwo Anmelde, ist es für mich erlaubt bei dem Feld "Firma" meine Fantasienamen einzutragen? Oder ist dies Verboten, da ich nicht im Handelsregister eingetragen bin?

Ich bedanke mich vielmals für ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

-- Einsatz geändert am 05.04.2010 17:00:43
05.04.2010 | 18:07

Antwort

von

Rechtsanwalt Steffan Schwerin
634 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Es ist grundsätzlich unbedenklich, wenn Sie für Ihr Einzelunternehmen, dessen Inhaber Sie sind, einen Fantasienamen verwenden. Hier sind aber insbesondere Namens- und Markenrechte zu beachten.

Soweit Sie den Firmennamen im geschäftlichen Verkehr verwenden, muss durch zusätzliche Führung des Vor- und Nachnamens erkennbar sein, wer hinter dem Unternehmen steht.

Da es bei einem Einzelunternehmer in diesem Sinne keinen Geschäftsführer gibt, ist hier der Zusatz „Inhaber“ zu führen.

Wenn Sie sich irgendwo anmelden, können Sie in einem Feld „Firma“ Ihre Firma, also den (Fantasie-)Namen und Zusatz (Ihr Name) eintragen.

Verboten ist der Eintrag nicht. Da es sich bei „Firma“ gerade im Rechtssinne um den Namen des Unternehmens handelt. Daher ist dieser auch einzutragen.


Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena

Tel.: 036412692037
Fax: 036412671047
Email: info@raschwerin.de
Skype: raschwerin
Internet: www.jena-rechtsberatung.de

Bewertung des Fragestellers 2010-04-05 | 18:22


Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Steffan Schwerin »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2010-04-05
4,8/5.0
ANTWORT VON
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Jena

634 Bewertungen
FACHGEBIETE
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht