Kleinunternehmer mit Fantasienamen als Firmennamen
| 05.04.2010 16:49 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Kleinunternehmer gemäß § 19 Abs. 1 UStG und nicht im Handelsregister eingetragen.
Ich möchte für meine Selbständige Tätigkeit ein Fantasienamen als Firmennamen verwenden. Wie ich bereits im Internet Recherchieren konnte, stellt das benutzten eines Fantasienamens für die Gewerblichentätigkeiten als Kleinunternehmer kein Problem da, sofern man im Schriftverkehr und bei Internetauftritten sein Vor- und Nachname angibt. Stimmt das?
Außerdem würde mich interessieren, ob ich bei meinem Fantasienamen als Zusatz "Geschäftsführer" oder auch "Inhaber" verwenden darf?
Beispiel:
Musterfirma
Geschäftsführer: Max Muster
Musterstraße 1
12345 Musterort
Meine letzte Frage besteht bei Anmeldungen. Wenn ich mich irgendwo Anmelde, ist es für mich erlaubt bei dem Feld "Firma" meine Fantasienamen einzutragen? Oder ist dies Verboten, da ich nicht im Handelsregister eingetragen bin?
Ich bedanke mich vielmals für ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
-- Einsatz geändert am 05.04.2010 17:00:43









