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Anzeige wegen Fahrens in der Fußgängerzone mit Hummer 2 Jeep


| 19.01.2006 17:55 |
Preis: ***,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von




Die Polizei, welche zu Fuß auf Streife war, hat mich angehalten als ich einen großen Jeep aus der Fußgängerzone fahren wollte. Es war keine normale Kontrolle. Ich musste mich richtig beschimpfen lassen. Die Polizei drohte mir mit Anzeige wegen groben Unfugs. (Diesen Paragrafen gibt es aber nicht mehr. Mein ehemaliger Anwalt ist vorbestraft wegen groben Unfugs, weil er auf der LKW-Pritsche mitgefahren ist vor 45 Jahren)

Ich habe der Polizei erklärt, dass ich den Jeep nur aus der Fußgängerzone rausfahre, weil er da parkte. Aber ich selbst hatte ihn nicht dort geparkt. Es haben mehrere Leute in der Firma einen Schlüssel.

Vielleicht muss ich noch anmerken, dass der Jeep in der U-Bahn Ebene geparkt war und ich die ganzen Treppen rauffahren musste. Gilt die U-Bahn Passage auch als "normale" Fußgängerzone?

Ich kann mir auch nicht erklären, wie der Wagen da unten rein kam. Niemand will es gewesen sein. Der Hummer H2 lässt sich die Treppen auf- und abfahren, als wäre es nur eine kleine Anhöhe. 330 PS, Allrad, 3,5 Tonnen...

Kann ich nun Ärger bekommen für das Rausfahren aus der Fußgängerzone?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 21 weitere Antworten zum Thema:
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Antwort vom
19.01.2006 | 18:28
Sehr geehrter Fragesteller,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage und kann Ihnen diesbezüglich folgendes mitteilen:

Das Befahren einer Fußgängerzone wird laut Bußgeldkatalog mit 20 Euro geahndet.

Eine U-Bahntreppe kann nicht als Fußgängerzone angesehen werden, da es sich um eine Straße handelt. Dies liegt bei einer Treppe nicht vor.

Dass Ihr Auto dort abgestellt wurde und zwar nicht von Ihnen können Sie geltend machen. Jedoch ist es fraglich, wie Sie das beweisen wollen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen im Rahmen der Erstberatung auf Grund Ihrer Angaben eine erste rechtliche Orientierung geben konnte.

Falls Sie noch Fragen haben sollten, können Sie sich gerne an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Gerlach
Rechtsanwältin
gerlach@internetkanzlei.de

Nachfrage vom Fragesteller 19.01.2006 | 19:05

Hier ein Bild genau von der Stelle, wo ich mit dem Jeep kontrolliert wurde:

http://www.s-bahn-frankfurt.de/bilder/280903a/FHAU7.jpg

Ich dachte man müsse mir beweisen, dass ICH in die Fußgängerunterführung reingefahren bin. Dann werde ich meine Unschuld beweisen müssen. Ich versuche es. Ich bin halt nicht reingefahren sondern habe den Jeep bloß rausgefahren. Er war vor dem Fahrscheinautomat geparkt.

Muss ich meine Unschuld beweisen? Habe das mit der Treppe die keine Straße ist nicht ganz verstanden.

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 20.01.2006 | 08:06

Sehr geehrter Fragesteller,

da eine Treppe keine Straße darstellt, gehört sie auch nicht zur Fußgängerzone.

Sie müßten auf jeden Fall nachweisen, dass Sie den Jeep nicht in die U-Bahn-Station gestellt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Gerlach
Rechtsanwältin

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